Pflanzenkeimling der aus Erde ragt umgeben von weißen Symbolen in Kreisen wie Windrad, im Kreis verlaufende Pfeile, Stromstecker, Haus, Pflanze und Tropfen
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WKO-Webinar-Reihe zur neuen Ökodesign-Verordnung ESPR 

1. und 2. Halbjahr 2024

Lesedauer: 1 Minute

19.06.2024

Die heute geltende Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG wird durch die Ökodesign-Verordnung (engl. Ecodesign for Sustainable Products Regulation; kurz: ESPR) abgelöst. Die ESPR hat sich ambitionierte Ziele gesteckt und ist als Rahmenverordnung konzipiert, d.h. sie regelt allgemeine Vorgaben, die von der Europäischen Kommission später (z.B. durch delegierte Rechtsakte, Leitlinien) konkretisiert werden.

In welchen Schritten die ESPR konkret umgesetzt wird, wird im Arbeitsplan der Europäischen Kommission geregelt, der 9 Monate nach Inkrafttreten (voraussichtlich März/April  2025) veröffentlicht wird. 

Entsprechend den Zielen des European Green Deal soll die ESPR die europäische Wirtschaft in eine moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Kreislaufwirtschaft umgestalten und eine schadstofffreie Umwelt schaffen. Die ESPR soll dabei den Kern der Kreislaufwirtschaft bilden.

Sie führt 16 Ökodesignanforderungen ein, d.h. zusätzlich zum Kriterium der Energieverbrauchsrelevanz kommen bis zu 15 weitere Kriterien.

Welche Bedeutung diese neue Richtlinie für Unternehmen hat, welche Produkte betroffen sind sowie wichtige Umsetzungszeitpunkte erfahren Sie in der Webinarreihe der WKO zur neuen Ökodesign-Verordnung (ESPR). Weitere Informationen und zur Anmeldung bei den einzelnen Webinar-Modulen…

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