Eine Person in Schutzausrüstung schweißt Platten in einer Werkstatt
© Christian Vorhofer | WKO

Umweltmerkblatt für Metall verarbeitende Betriebe

Lesedauer: 1 Minute

Inhaltsverzeichnis

    Dieses Umweltmerkblatt (erstellt von der WKO und ÖWAV) gilt für Betriebe, die Metalle ohne spezifische Oberflächenbehandlung vorwiegend mechanisch und/oder physikalisch bearbeiten. Zu diesen Betrieben zählen:

     

    • Schlossereien und Schmieden

    • Spanabhebende Betriebe

    • Gießereien

    • Maschinen- und Werkzeugbau

    • Stahl- und Behälterbau

    • Schleifereien

    • Drahtzieher

    • Bauspengler

     

    Für Betriebe mit Oberflächenbehandlung wird auf das ÖWAV-Regelblatt 8 „Hinweise für das Einleiten von Abwasser aus oberflächenbehandelnden Betrieben in eine öffentliche Abwasseranlage oder einen Vorfluter“ verwiesen.

    Stand: 03.01.2021