Umweltmerkblatt für Metall verarbeitende Betriebe
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Dieses Umweltmerkblatt (erstellt von der WKO und ÖWAV) gilt für Betriebe, die Metalle ohne spezifische Oberflächenbehandlung vorwiegend mechanisch und/oder physikalisch bearbeiten. Zu diesen Betrieben zählen:
• Schlossereien und Schmieden
• Spanabhebende Betriebe
• Gießereien
• Maschinen- und Werkzeugbau
• Stahl- und Behälterbau
• Schleifereien
• Drahtzieher
• Bauspengler
Für Betriebe mit Oberflächenbehandlung wird auf das ÖWAV-Regelblatt 8 „Hinweise für das Einleiten von Abwasser aus oberflächenbehandelnden Betrieben in eine öffentliche Abwasseranlage oder einen Vorfluter“ verwiesen.
Stand: 03.01.2021