Umweltmerkblatt – Vereinfachte bautechnische Verwertung von Kleinmengen an mineralischen Baurestmassen vor Ort
Lesedauer: 1 Minute
Dieses Merkblatt gilt für Kleinbaustellen, ausgenommen ist eine bautechnische Verwertung bei Linienbauwerken (z.B. Kanalbau) und Verkehrsflächen. Für die Verwertung von mineralischen Baurestmassen sind grundsätzlich die Vorgaben des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG 2002) sowie der Recycling-Baustoffverordnung (RBV) einzuhalten. Dieses Merkblatt geht u.a. auf die Kriterien für die zulässige stoffliche Verwertung ein.
Stand: 08.02.2021