Europaschutzgebiet Frankinger Moos
Schutz von seltenen Vogelarten in den Gemeinden Franking, Moosdorf und Eggelsberg
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Mit der Ausweisung zum Europaschutzgebiet wird das Gebiet „Frankinger Moos“ in den Gemeinden Franking, Moosdorf und Eggelsberg gemäß Vogelschutz-Richtlinie geschützt.
Damit wird ein Gebiet (Gebietskennung AT 3102000) mit einer Gesamtfläche von ca. 153 Hektar im Sinne der Vogelschutzrichtlinie mit 4 seltenen Zugvogelarten (Kiebitz, Bekassine, Großer Brachvogel und Baumpieper) geschützt werden. Prägend für das Gebiet sind die ausgedehnten vorhandenen Wiesen- und Moorflächen. Das Gebiet besteht aus 2 Zonen (Fläche des bestehenden Naturschutzgebietes Frankinger Moos (A) und Fläche eines Teils des Europaschutzgebietes Wiesengebiete und Seen im Alpenvorland (B)).
Pflegemaßnahmen (§ 6) bzw. erlaubten Tätigkeiten (§ 4) sind zu beachten. Diese sind mit der Naturschutzgebietsverordnung bzw. § 4 Abs. 2 der Verordnung zur Ausweisung des FFH Gebietes „Wiesengebiete und Seen im Alpenvorland“ abgestimmt. Die Umsetzung von Pflege- bzw. Managementmaßnahmen zur Gewährleistung des günstigen Erhaltungszustands erfolgt vorrangig im Rahmen von privatrechtlichen Verträgen mit den Grundeigentümern und Grundeigentümerinnen bzw. nutzungsberechtigten Personen.
Die Verordnung wurde am 7. Dezember 2023 kundgemacht und tritt mit 8. Dezember 2023 in Kraft. Eine direkte Betroffenheit von Betrieben ist nicht gegeben.
Links:
- Europaschutzgebiet Frankinger Moos – LGBl. Nr. 98/2023 samt Anlagen
- OÖ Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001
- Naturschutzdatenbank FFH-Gebiet AT 31022000 (Datenbankeintrag zum ESG)
- Infoseite des Landes OÖ zum Thema Naturschutz und Landschaft
- Naturschutzgebiet Frankinger Moos (LGBl. Nr. 25/2005)
- Europaschutzgebiet Wiesengebiete und Seen im Alpenvorland
- Vogelschutzrichtlinie
- FFH-Richtlinie
- Durchführungsbeschluss (EU) 2023/244 zur kontinentalen biogeografischen Region