Zwei Graupapageien sitzen auf einem Ast und blicken sich in die Augen, ein Papagei erhebt seinen Fuß, im Hintergrund zeigt sich ein grünes Bokeh aus Blättern
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Europaschutzgebiet Frankinger Moos

Schutz von seltenen Vogelarten in den Gemeinden Franking, Moosdorf und Eggelsberg

Lesedauer: 1 Minute

22.12.2023

Mit der Ausweisung zum Europaschutzgebiet wird das Gebiet „Frankinger Moos“ in den Gemeinden Franking, Moosdorf und Eggelsberg  gemäß Vogelschutz-Richtlinie geschützt.

Damit wird ein Gebiet (Gebietskennung AT 3102000) mit einer Gesamtfläche von ca. 153 Hektar im Sinne der Vogel­schutz­richtlinie mit 4 seltenen Zugvogelarten (Kiebitz, Bekassine, Großer Brachvogel und Baumpieper) geschützt werden. Prägend für das Gebiet sind die ausgedehnten vorhandenen Wiesen- und Moor­flächen. Das Gebiet besteht aus 2 Zonen (Fläche des bestehenden Natur­schutz­gebietes Frankinger Moos (A) und Fläche eines Teils des Europa­schutz­gebietes Wiesen­gebiete und Seen im Alpenvorland (B)).  

Pflegemaßnahmen (§ 6) bzw. erlaubten Tätigkeiten (§ 4) sind zu beachten. Diese sind mit der Natur­schutz­gebiets­verordnung bzw. § 4 Abs. 2 der Verordnung zur Ausweisung des FFH Gebietes „Wiesengebiete und Seen im Alpenvorland“ abgestimmt. Die Umsetzung von Pflege- bzw. Management­maßnahmen zur Gewährleistung des günstigen Erhaltungs­zustands erfolgt vorrangig im Rahmen von privat­rechtlichen Verträgen mit den Grund­eigentümern und Grund­eigentümerinnen bzw. nutzungs­berechtigten Personen. 

Die Verordnung wurde am 7. Dezember 2023 kundgemacht und tritt mit 8. Dezember 2023 in Kraft. Eine direkte Betroffenheit von Betrieben ist nicht gegeben.

 

Links:

  • Europaschutzgebiet Frankinger Moos – LGBl. Nr. 98/2023 samt Anlagen
  • OÖ Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001
  • Naturschutzdatenbank FFH-Gebiet AT 31022000 (Datenbankeintrag zum ESG)
  • Infoseite des Landes OÖ zum Thema Naturschutz und Landschaft
  • Naturschutzgebiet Frankinger Moos (LGBl. Nr. 25/2005)
  • Europaschutzgebiet Wiesengebiete und Seen im Alpenvorland
  • Vogelschutzrichtlinie
  • FFH-Richtlinie
  • Durchführungsbeschluss (EU) 2023/244 zur kontinentalen biogeografischen Region