Aus der Erde ragt eine grüne Jungpflanze
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EU-Umweltzeichenkriterien für Kultursubstrate und Bodenverbesserungsmittel

Berichtigung des Beschlusses (EU) 2022/1244 

Lesedauer: 1 Minute

21.03.2024

Inhaltsverzeichnis

    Im Amtsblatt der Europäischen Kommission wurde am 13.3.2024 eine Berichtigung zum Beschluss (EU) 2022/1244 zur Festlegung von EU-Umweltzeichenkriterien für Kultursubstrate und Bodenverbesserungsmittel herausgegeben:

     Seite 2, Erwägungsgrund 11:

    Anstatt:
    „Die neuen Kriterien und die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen sollten bis zum 30. Juni 2030 ihre Gültigkeit behalten und den Innovationszyklus für diese Produktgruppe berücksichtigen.“  

    muss es heißen:
    „Die neuen Kriterien und die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen sollten bis zum 31. Dezember 2030 ihre Gültigkeit behalten und den Innovationszyklus für diese Produktgruppe berücksichtigen.“ 

    Die Berichtigung wurde am 13. März 2024 als Dokument L_202490174 kundgemacht und tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.  Die Berichtigung betrifft alle Unternehmen, die Kultursubstrate und Boden­verbesserungs­mittel herstellen bzw. vertreiben und Interesse am Umweltzeichen haben.


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