Detailansicht eines Meisterprüfungszeugnisses, daneben Zollstab liegend
© Lothar Drechsel | stock.adobe.com

Information zur Lehrabschluss-, Meister-, Befähigungs-, Ausbilder- und Unternehmerprüfung in Oberösterreich

Alles über Prüfungstermine und Prüfungstaxen, Entfall der „Theoretischen Prüfung“ sowie die ausnahmsweise Zulassung in OÖ

Lesedauer: 3 Minuten

21.01.2024

gleich zur Lehrabschlussprüfungsinfo

gleich zur Meisterprüfungsinfo

gleich zur Befähigungsprüfungsinfo

gleich zur Ausbilderprüfungsinfo

gleich zur Unternehmerprüfungsinfo

gleich zur Förderungsinfo

 

für Prüfungen ab Herbst in OÖ beginnt die online-Anmeldung ab Mai
(jetzt schon eine Konto anlegen!)

 

Hier können sich alle OÖ-Lehrlinge direkt online anmelden.
Erstellen Sie gleich hier Ihr
online-Konto

 

1. Lehrabschlussprüfung

Prüfungstermin

Die Ablegung einer Lehrabschlussprüfung ist (nur) bei erfüllter Berufsschulpflicht frühestens zehn Wochen vor Lehrzeitende möglich. 

Prüfungstaxe und Materialkosten

Unabhängig von deren Höhe haben Lehrlinge, die spätestens vor Ablauf der "Behaltezeit“ erstmals zur Lehrabschlussprüfung antreten, gegenüber ihrem Lehrberechtigten einen Anspruch auf Ersatz der Prüfungstaxe. Auch allfällige Materialkosten hat der Lehrberechtigte zu tragen.

Unentschuldigtes Fernbleiben von der Prüfung

führt neben Terminproblemen jedenfalls zu einem Verfall der Prüfungstaxe.

Entfall "Theoretische Prüfung“

Der positive Abschluss der letzten Berufsschulklasse ersetzt grundsätzlich den theoretischen Teil (schriftliche Prüfungsgegenstände) der Lehrabschlussprüfung.

Dies gilt freilich nur für jene Kandidaten, die uns rechtzeitig eine Kopie des Jahres- und Abschlusszeugnisses der Berufsschule, am besten direkt nach Abschluss der Berufsschule, jedoch spätestens 14 Tage vor Beginn der theoretischen Prüfung, zusenden.

Auf der Prüfungseinladung (erfolgt ca. 4 Wochen vor Prüfung) sehen Sie dann nur mehr die tatsächlichen Prüfungsgegenstände Ihrer Lehrabschlussprüfung.

Ausnahmsweise Zulassung

Personen, die entweder

a) bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie sich die für einen bestimmten Lehrberuf erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse auf andere Weise als im Rahmen einer Lehre erworben haben oder


b) bereits mehr als die Hälfte einer Lehrzeit zurückgelegt haben und keine Möglichkeit hatten, die abgebrochene Lehre fortzusetzen, können ausnahmsweise zur Lehrabschlussprüfung zugelassen werden.

 

Für weitere Auskünfte können Sie uns  unter der Rufnummer 05-90909-2100 erreichen.
Das Antragsformular wird als Download angeboten.

Verwandte Lehrberufe

Sie haben auch die Möglichkeit, statt im erlernten Lehrberuf in einem verwandten Lehrberuf zur Lehrabschlussprüfung anzutreten. Unabhängig davon können Sie nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung in jedem verwandten Lehrberuf eine Zusatzprüfung ablegen.

 

2. Meisterprüfung

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Die Unternehmerprüfung und Ausbilderprüfung ist jeweils in einem eigenen Modul geregelt.

Formulare

Um Ihnen Ärger über Formulare, Dokumente, Nachweise usw. zu ersparen, empfehlen wir, die notwendigen Formalitäten bis spätestens 8 Wochen vor Prüfungsbeginn in einem persönlichen Beratungsgespräch in der Meisterprüfungsstelle zu erledigen.

Meisterprüfungszeugnis

Die Meisterprüfung besteht aus 5 Modulen, die in der jeweiligen Prüfungsordnung geregelt sind. Bei erfolgreicher Ablegung eines Moduls erhält der Prüfungskandidat ein Modulzeugnis. Bei Vorlage aller erforderlichen Modulzeugnisse stellt die Meisterprüfungsstelle das entsprechende Meisterprüfungszeugnis aus.

 

3. Befähigungsprüfung

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Befähigungsprüfung ist zuzulassen, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühren für Befähigungsprüfungen sind unterschiedlich.
Die Unternehmerprüfung und Ausbilderprüfung ist jeweils in einem eigenen Modul geregelt.

Formulare

Um Ihnen Ärger über Formulare, Dokumente, Nachweise usw. zu ersparen, empfehlen wir, die notwendigen Formalitäten bis spätestens 8 Wochen vor Prüfungsbeginn in einem persönlichen Beratungsgespräch in der Meisterprüfungsstelle zu erledigen.

Befähigungsprüfungszeugnis

Die Befähigungsprüfung besteht aus mehreren Modulen, die in der jeweiligen Prüfungsordnung geregelt sind. Bei erfolgreicher Ablegung eines Moduls erhält der Prüfungskandidat ein Modulzeugnis. Bei Vorlage aller erforderlichen Modulzeugnisse stellt die Meisterprüfungsstelle das entsprechende Befähigungsprüfungszeugnis aus.

 

4. Ausbilderprüfung

Modulteil bei Meisterprüfungen und Befähigungsprüfungen

Nach den einschlägigen Bestimmungen der Prüfungsordnungen ist die Ausbilderprüfung ein Modul bei Meister- oder Befähigungsprüfungen.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Ausbilderprüfung ist zuzulassen, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Der Kandidat hat auch die Wahl, die Ausbilderprüfung vor oder nach einer Meister- oder Befähigungsprüfung abzulegen und wird als eigenes Modul angeboten.

Information zum Entfall der Ausbilderprüfung

 

5. Unternehmerprüfung

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Unternehmerprüfung ist zuzulassen, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Der Kandidat hat auch die Wahl, die Unternehmerprüfung vor oder nach einer Meister- oder Befähigungsprüfung abzulegen und wird als eigenes Modul angeboten.

Information zum Entfall der Unternehmerprüfung

 

6. Förderung im Rahmen des allgemeinen und speziellen Bildungskontos durch das Amt der OÖ. Landesregierung

Den Antrag und die Information zum Bildungskonto können Sie hier bei "Berufs- und Erwachsenenbildung" finden.

Die Wirtschaftskammerorganisation bietet in der Förderdatenbank die Möglichkeit, gezielt nach Förderungen zu suchen.

 

Weitere interessante Artikel