FAQ - Häufig gestellte Fragen zu Prüfungen in Oberösterreich
Lehrabschluss-, Meister-, Befähigungs-, Ausbilder- und Unternehmerprüfung
Lesedauer: 5 Minuten
FAQ - Häufig gestellte Fragen zu Prüfungen
- Lehrabschlussprüfung
- Meister-/Befähigungsprüfung
- Ausbilderprüfung
- Unternehmerprüfung
- Unternehmerführerschein
Lehrabschlussprüfung
Ab wann kann ich mich zur Lehrabschlussprüfung anmelden?
- Ab Mai beginnt unsere Prüfungsanmeldung für Termine ab August bis Juli des Folgejahres.
Bitte erstellen Sie sich gleich ein Konto auf https://online.wkooe.at und sie erhalten mit der Post Ihren persönlichen Zugangscode.
Ab Mai können Sie sich direkt selber zur Lehrabschlussprüfung anmelden.
Zu welchem Termin kann ich mich anmelden?
- Die Ablegung einer Lehrabschlussprüfung ist (nur) bei erfüllter Berufsschulpflicht frühestens zehn Wochen vor dem Ende der Lehrzeit möglich.
- Bei ganzjährigen oder saisonmäßigen Berufsschulen kann die Prüfung nicht früher als sechs Wochen vor dem Ende des Unterrichtsjahres abgelegt werden.
- Bei zweieinhalbjährigen oder dreieinhalbjährigen Lehrberufen darf der Prüfungstermin sechs Wochen vor der Beendigung der Berufsschulpflicht liegen.
- Bei lehrgangsmäßigen Berufsschulen darf der Prüfungstermin nicht vor dem Ende des letzten Lehrganges liegen.
Zahlt die Firma meine Prüfungstaxe und bekomme ich für die Prüfung frei?
- Der Lehrberechtigte hat dem Lehrling die zur Ablegung der Lehrabschlussprüfung und der in den Ausbildungsvorschriften vorgesehenen Teilprüfungen erforderliche Zeit freizugeben.
- Wenn der Lehrling während der Lehrzeit oder während der Zeit seiner Weiterverwendung erstmals zur Lehrabschlussprüfung antritt, hat der Lehrberechtigte dem Lehrling die Kosten der Prüfungstaxe zu ersetzen.
Wer bezahlt die Kosten für die Prüfung?
- Der Lehrberechtigte, wenn der Lehrling innerhalb der Lehrzeit oder der Behaltezeit erstmals zur Prüfung antritt. Zu ersetzen wären die Prüfungstaxe sowie eventuelle Materialkosten, die nur in bestimmten Lehrberufen anfallen.
Muss der Lehrbetrieb dem Lehrling für die Prüfung freigeben?
- Ja! Die erforderliche Zeit für die Prüfung ist dem Lehrling unter Fortzahlung der Bezüge freizugeben (auch für die Wiederholungsprüfung).
- Dies gilt auch für den Fall, dass die Lehrabschlussprüfung in der Behaltezeit abgelegt wird.
Muss der Lehrling am Tag der Prüfung noch im Betrieb arbeiten?
- Ja, sofern es ihm zeitlich zumutbar ist und der Betrieb es verlangt. Einzelne Kollektivverträge können jedoch weitergehende Freistellungsansprüche vorsehen.
Vorzeitige Ablegung der Lehrabschlussprüfung
- Lehrlinge, die die Berufsschule erfolgreich abgeschlossen haben, können bereits ab Beginn ihres letzten Lehrjahres die Zulassung zur Lehrabschlussprüfung beantragen und zur Lehrabschlussprüfung antreten, wenn der Lehrberechtigte in dem Antrag auf Zulassung zur Lehrabschlussprüfung der vorzeitigen Ablegung der Lehrabschlussprüfung zugestimmt hat oder das Lehrverhältnis einvernehmlich bzw. ohne Verschulden des Lehrlings vorzeitig aufgelöst wurde oder vor Ablauf der vereinbarten Lehrzeit geendet hat.
Kann trotz Unterbrechung der Lehrzeit (zB durch Karenzurlaub, längere Krankheit) die Lehrabschlussprüfung abgelegt werden ?
- Ja, wenn eine durchgehende Unterbrechung der Lehrzeit nicht länger als vier Monate betrug oder mehrere Unterbrechungen der Lehrzeit in einem Lehrjahr insgesamt vier Monate nicht überschritten haben. Ansonsten müsste die Lehrzeit um die vier Monate übersteigende Zeit verlängert werden.
Muss ich die Theoretische Prüfung ablegen?
- Bei der Lehrabschlussprüfung entfällt die theoretische Prüfung, wenn der Prüfungswerber die Erreichung des Lehrzieles der letzten Klasse der fachlichen Berufsschule oder den erfolgreichen Abschluss einer die Lehrzeit ersetzenden berufsbildenden mittleren oder höheren Schule, deren Sonderformen einschließlich der Schulversuche, nachweist.
- Dieser Nachweis kann als Kopie oder FAX (05-90909-814036) noch vor der Theoretischen Prüfung erfolgen.
- Wir bekommen nicht automatisch von der Berufsschule ihr Zeugnis.
Welche Teile der Prüfung muss ich bei der Wiederholungsprüfung ablegen?
- Im Falle des Nichtbestehens der Lehrabschlussprüfung ist die Wiederholung der Prüfung auf die mit "nichtgenügend“ bewerteten Prüfungsgegenstände oder auf die praktische oder theoretische Prüfung zu beschränken.
- PRÜFUNG NICHT BESTANDEN - KURS 1x KOSTENLOS WIEDERHOLEN
Wie oft kann ich zur Wiederholungsprüfung antreten?
- Wenn die Lehrabschlussprüfung nicht erfolgreich absolviert wurde, kann diese grundsätzlich beliebig oft wiederholt werden. Es ist jedoch die Prüfungstaxe wieder zu entrichten.
- Welche Gegenstände zu wiederholen sind, ist dem Prüfungszeugnis zu entnehmen.
- Für die Wiederholungsprüfung sind keine Wartefristen vorgesehen. Das heißt, Prüflinge können sofort zur Wiederholungsprüfung zugelassen werden, sofern ein Prüfungstermin von der Lehrlingsstelle festgelegt wurde.
- Ein Anspruch auf einen bestimmten Termin besteht nicht!
Werde ich automatisch zur Prüfung angemeldet?
-
Nein. Sie suchen sich den möglichen Prüfungstermin aus und melden sich gleich online. Dafür ist nur eine einmalige Kontoerstellung nötig.
- Ab Mai beginnt unsere Prüfungsanmeldung für Termine ab August bis Juli des Folgejahres.
Ich bekomme im Sommer keinen Termin mehr, wann kann ich mich anmelden?
- Für alle Kandidaten, die im Sommer keinen Prüfungstermin erhalten, gibt es ab Mai die Möglichkeit, sich für Herbst einen Termin reservieren zu lassen.
Bitte erstellen Sie sich gleich ein Konto auf https://online.wkooe.at und sie erhalten mit der Post Ihren persönlichen Zugangscode.
Ab Mai können Sie sich direkt selber zur Lehrabschlussprüfung anmelden.
Zusatzprüfung für Schulabsolventen
- Die Absolventen folgender Schultypen können eine Zusatzprüfung in dem der schwer- punktmäßigen berufsbildenden Ausbildung der Schule entsprechenden Lehrberuf ablegen:
Berufsbildende mittlere Schule
Allgemein bildende höhere Schule
Berufsbildende höhere Schulen
Meisterprüfung / Befähigungsprüfung
Wie melde ich mich zur Meister-/Befähigungsprüfung an?
- Zu den Modulen der Prüfung ist unbedingt eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Den Antrag erhalten sie in der Wirtschaftskammer Oberösterreich,
- bei jeder Bezirksstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich,
- im WIFI Linz,
- als Download-Dokument
Wie oft kann ich zur Wiederholungsprüfung antreten?
- Es gibt keine Beschränkungen für den Antritt zur Wiederholungsprüfung.
- Auch zur Wiederholungsprüfung ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich.
Wann muss ich mich zur Meister-/Befähigungsprüfung anmelden?
- Spätestens 6 Wochen vor dem Prüfungstermin schriftlich mittels Anmeldeformular und den erforderlichen Unterlagen (Geburtsurkunde, SV-Nachweis etc.)
Ist der Besuch von Vorbereitungskursen unter anderem eine Voraussetzung für die Prüfungszulassung?
- Nein.
Wo gibt es Vorbereitungskurse für meine Meister- oder Befähigungsprüfung?
- Unter dieser Webadresse finden Sie alle angebotenen Vorbreitungskurse in den österreichischen WIFI´s.
Ausbilderprüfung
Bin ich von der Ausbilderprüfung befreit?
- Die positiv abgelegte Unternehmerprüfung befreit von der Ausbilderprüfung. Ein Entfall oder eine Befreiung von der Unternehmerprüfung bringt keine Befreiung von der Ausbilderprüfung mit sich.
Wann werde ich von der Ausbilderprüfung befreit?
- hier finden Sie Angaben zur Befreiung von der Ausbilderprüfung
Wie melde ich mich zur Ausbilderprüfung an?
- Zur Ausbilderprüfung ist unbedingt eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Den Antrag erhalten sie in der Wirtschaftskammer Oberösterreich,
- bei jeder Bezirksstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich,
- im WIFI Linz,
Unternehmerprüfung
Kann ich die Unternehmerprüfung schon vor den Modulen der Meister-/Befähigungsprüfung ablegen?
- Ja. Es gibt keine zeitliche Bindung an andere Module.
Wann werde ich von der Unternehmerprüfung befreit?
- hier finden Sie Angaben zur Befreiung von der Unternehmerprüfung
Wie melde ich mich zur Unternehmerprüfung an?
- Zur Unternehmerprüfung ist unbedingt eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Den Antrag erhalten sie in der Wirtschaftskammer Oberösterreich,
- bei jeder Bezirksstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich,
- im WIFI Linz,
- als Download-Dokument
Stand: 22.10.2022