Zwei Lkws auf Autobahn fahrend umgeben von grünen Sträuchern
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Lkw- und Bus-Maut in Österreich 2024

Wie funktioniert die Maut in Österreich? Wie hoch sind die Kosten?

Lesedauer: 4 Minuten

Was bedeutet Maut?

Maut in Österreich bedeutet ab 2024 strecken-, achs-, emissionsklassen- und CO2-abhängiges Benützungs­entgelt auf Autobahnen und Schnellstraßen für Kfz über 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse. Betroffen sind somit im Wesentlichen Lkw und Busse, aber auch schwere Wohnmobile.

Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzG) über 3,5 t, die ein höchstzulässiges Gesamtgewicht (hzG) von 3,5 t nicht überschreiten und die bis zum 30.11.2023 erstmals zugelassen wurden, gelten bis 31.1.2029 noch als Fahrzeuge mit einem tzG bis 3,5 t (d.h. auf Autobahnen und Schnellstraßen reicht eine Vignette).

Die fahrleistungsabhängige Mautpflicht entsteht also nur bei Zugfahrzeugen bzw. Bussen, deren tzG mehr als 3,5 t beträgt. Anhänger werden nur bei Lkw bei der Berechnung der Achsanzahl berücksichtigt.

Die Mautpflicht gilt für alle Straßenbenützer, d.h. sowohl für Inländer als auch für Ausländer.

Wie funktioniert die Einhebung der Maut?

An ca. 400 Stellen im österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetz (zwischen den einzelnen Auf- und Abfahrten) sind Balken über der Fahrbahn angebracht, die in Verbindung mit einem im Fahrzeug befindlichen Gerät (GO-Box) die Abbuchung der Beträge, je nach gefahrenen Kilometern, durchführen. Durch automatische Mikrowellenkommunikation zwischen Fahrzeug und Mautbalken ist kein Anhalten, Einordnen in eine bestimmte Spur oder eine bestimmte Geschwindigkeitsbeschränkung notwendig.

Fahrzeuge, deren tzG mehr als 3,5 t beträgt, dürfen Autobahnen und Schnellstraßen nur ausgestattet mit einer GO-Box benützen! Sie muss sich bereits bei der Einfahrt nach Österreich im Fahrzeug befinden.

Verfolgung der Nichtzahler und Sanktionen (Enforcement)

Es gibt stationäre und mobile Kontrollanlagen, die alle Lkw und Busse fotografieren. Durch einen Datenabgleich ist es möglich, Mautpreller (etwa Fahrzeuge ohne GO-Box, mit falsch eingestellter Achsenanzahl oder ohne Guthaben) herauszufiltern. Es wird von Mautaufsichtsorganen eine Ersatzmaut eingehoben (120,00 bzw. 240,00 Euro je nach Vergehen) oder andernfalls ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet, wofür Geldstrafen zwischen 300,00 und 3.000,00 Euro folgen können. Es kann auch eine vorläufige Sicherheit eingehoben, der Schlüssel abgenommen oder eine Radklammer angelegt werden.

Mautsystem

Die Kosten der Maut richten sich nach der zurückgelegten Strecke, der Achsanzahl, der Abgasklasse des Motors und dem CO2-Ausstoß des Motors. Auf Sondermautstrecken gelten höhere Tarife.

Tarifgruppe Euro-Emissionsklassen
E Kfz mit reinem Elektroantrieb oder mit reinem Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb
A Euro 6
B Euro 5 und EEV *
C Euro 4
D Euro 0 bis 3

* EEV (Enhanced Environmentally Friendly Vehicle) ist ein europäischer Abgasstandard für Busse und Lkw, der Fahrzeuge mit Euro 5-Motoren übertrifft. Der Euro 6-Motor ist noch abgasärmer.

CO2-Einstufung

Ab 2024 spielt der CO2-Ausstoß des Fahrzeuges eine Rolle bei der Mauthöhe. Es gibt verschiedene Tarifstufen für die unterschiedlichen CO2-Emissionsklassen. Elektro-/Wasserstoff-Kfz sind der CO2-Emissionsklasse 5 zugeordnet. Lkw, die vor dem 1.7.2019 zum Verkehr zugelassen wurden, und Busse fallen in die teuerste CO2-Emissionsklasse 1. Für die Einstufung in die CO2-Emissionsklassen 2 bis 5 müssen der ASFINAG Unterlagen übermittelt werden. Details dazu finden Sie unter GO-Maut | CO2-Rechner.

Höhe der Maut 

Im Jahr 2024 werden folgende Mautsätze in Cent je Kilometer (exkl. USt.) gelten:

Tarifgruppe

Zwei Achsen 


Drei Achsen

Ab vier Achsen

E (Elektro/Wasserstoff) 5,38 7,41 10,97
A (Euro 6) 22,78 * 31,77 * 47,30 *
B (Euro 5 und EEV) 24,08 33,77 49,90
C (Euro 4) 25,68 35,57 52,50
D (Euro 0 bis 3) 27,08 37,67 55,40

* Bei Lkw der Euro-Klasse 6, die ab 1.7.2019 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, kann bei besonders niedrigem CO2-Ausstoß und Nachweis gegenüber der ASFINAG auch ein um bis zu 0,19 bis 0,37 Cent/km niedrigerer Mauttarif (Reduktion bis 0,8 %) zur Anwendung kommen.

Erhöhte Maut auf der A 13 und der A 12 zwischen Kufstein und Innsbruck

Als Mitfinanzierungsbeitrag für den Bau des Brennerbasistunnels wird auf der A 13 Brenner Autobahn und der A 12 Inntal Autobahn von der Staatsgrenze bei Kufstein bis zum Knoten Innsbruck/Amras zusätzlich ein Aufschlag in Höhe von bis zu 25 % auf den Grundkilometer abgebucht.

GO-Box

Die Maut wird in der entsprechenden Höhe passend zur eingestellten Achsanzahl automatisch abgebucht. Zuschläge, Sondermauttarife und zeitliche Mautsatztarifdifferenzierungen werden ohne Zutun des Lenkers abgebucht.

Die GO-Box ist an ein bestimmtes Kennzeichen gebunden, auf eine bestimmte Abgasklasse eingestellt und wird durch einen Klebestreifen an der Windschutzscheibe befestigt. Bei über 200 Vertriebsstellen (auf Autobahnraststätten, im untergeordneten Straßennetz, im grenznahen Ausland) kann die GO-Box gegen Vorlage des Zulassungsscheins und einer Mindestzahlung von 80,- Euro (75,- Euro Guthaben, 5,- Euro Systemgebühr) binnen weniger Minuten mitgenommen werden.

Sollte nach der Durchfahrt durch Österreich die GO-Box wieder zurückgegeben werden, wird das noch nicht verbrauchte Guthaben wieder ausbezahlt, lediglich die 5,- Euro Systemgebühr werden einbehalten. Das Guthaben bleibt zwei Jahre gültig.

Bezahlung der Maut

Pre-Pay-Verfahren: Vorausbezahlung des Mautguthabens bei Vertriebsstellen (Tankstellen, Raststätten) durch Aufladen der GO-Box mittels Bargeld, Kreditkarten oder Bankomat (80,- bis 500,- Euro).

Post-Pay-Verfahren: Nach Anmeldung bei der ASFINAG, dem Mautbetreiber in Österreich, kann die Maut im Nachhinein über Kreditkarten, Tankkarten oder Direktverrechnung mit der ASFINAG über ein Bankkonto bezahlt werden.

Rechtsgrundlagen

  • Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 (BGBl. I 109/2002 idF 142/2023)
  • Mauttarifverordnung 2023 (BGBl. II 331/2023)
  • Mautordnung (Mautordnung)

Stand: 27.11.2023