Nachkauf von Schul- und Studienzeiten: Kosten
Schulzeiten vor und ab dem 1.1.2005
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Nachkauf von Schulzeiten vor dem 1.1.2005
Schulzeiten, die vor dem 1.1.2005 liegen, können nach Vorlage entsprechender Nachweise bei der Pensionsberechnung berücksichtigt werden.
Kosten
Bei Antragstellung im Jahr 2024 kostet ein Schulmonat € 1.381,68.
Für Personen, die vor dem 1.1.1955 geboren sind, sind höhere Beträge zu bezahlen („Risikozuschlag“).
Alter bei Antragsstellung im Jahr 2025 | Kosten pro Monat |
ab 60. Lebensjahr | € 3.233,13 |
Tipp!
Der Risikozuschlag wurde für nach dem 31.12.1954 geborene Personen aufgehoben. Wurden bereits Schulzeiten mit dem Risikozuschlag nachgekauft, so sind die auf den Risikozuschlag entfallenden Beitragsteile dem Versicherten von Amts wegen bei Pensionsantritt oder über Antrag vor dem Pensionsanfall aufgewertet zu erstatten.
Nachkauf für Schulzeiten ab dem 1.1.2005
Liegen die Schulzeiten nach dem 31.12.2004, ist eine nachträgliche Selbstversicherung in der Pensionsversicherung abzuschließen. Werden diese Zeiten bezahlt, werden Zeiten der freiwilligen Versicherung erworben und die dafür entsprechenden Beitragsgrundlagen in das Pensionskonto eingetragen.
Tipp!
Wurde neben der Schulzeit parallel z.B. eine Erwerbstätigkeit mit Pflichtversicherung ausgeübt, so ist die Beitragsgrundlage so festzusetzen, dass sie gemeinsam mit der Beitragsgrundlage aus der Erwerbstätigkeit die Höchstbeitragsgrundlage nicht übersteigt.
Kosten
Die Höhe der für den Nachkauf anfallenden Beiträge ist abhängig vom
- Geburtsdatum,
- dem Kalenderjahr, in welchem die Ausbildungszeit liegt und
- vom Zeitpunkt, in dem der Antrag gestellt wird.
für ab dem 1.1.1955 Geborene | ||
Schulzeit absolviert im Jahr | Monatliche Beitragsgrundlage | Monatlicher Betrag im Jahr 2024 |
2005 | € 3.630,- | € 1.326,52 |
2006 | € 3.750,- | € 1.330,47 |
2007 | € 3.840,- | € 1.330,48 |
2008 | € 3.930,- | € 1.331,03 |
2009 | € 4.020,- | € 1.328,31 |
2010 | € 4.110,- | € 1.326,24 |
2011 | € 4.200,- | € 1.327,38 |
2012 | € 4.230,- | € 1.328,90 |
2013 | € 4.440,- | € 1.356,87 |
2014 | € 4.530,- | € 1.354,58 |
2015 | € 4.650,- | € 1.353,90 |
2016 | € 4.860,- | € 1.381,89 |
2017 | € 4.980,- | € 1.382,81 |
2018 | € 5.130,- | € 1.384,30 |
2019 | € 5.220,- | € 1.380,99 |
2020 | € 5.370,- | € 1.377,96 |
2021 | € 5.550,- | € 1.378,64 |
2022 | € 5.670,- | € 1.379,49 |
2023 | € 5.850,- | € 1.380,48 |
2024 | € 6.060,- | € 1.381,68 |
Tipp!
Der Risikozuschlag wurde für nach dem 31.12.1954 geborene Personen aufgehoben. Wurden bereits Schulzeiten nachgekauft, so sind die auf den Risikozuschlag entfallenden Beitragsteile von Amts wegen bei Pensionsantritt oder über Antrag vor Pensionsanfall aufgewertet zu erstatten.
Siehe auch unsere allgemeinen Hinweise auf der Infoseite Nachkauf von Schul- und Studienzeiten!
Hinweis:
„Bei diesem Inhalt handelt es sich um eine rechtliche Information aufgrund der geltenden Rechtslage bzw. Rechtsprechung. Es wird dadurch weder eine Meinung der Wirtschaftskammer, noch eine Anleitung zu einem bestimmten Verhalten wiedergegeben.“
Stand: 01.04.2024