Erstmaliges Ausbilden von Lehrlingen
Infos zum Feststellen der Betriebseignung in Niederösterreich
Lesedauer: 1 Minute
09.09.2024
Wenn Sie das erste Mal Lehrlinge in Ihrem Betrieb ausbilden möchten, ist dafür ein Feststellungsbescheid notwendig.
Die wichtigsten Informationen finden Sie unter folgenden Punkten:
- Infoblatt (siehe Downloads)
- Antragsformular gem. § 3a BAG (siehe Downloads)
- Info für Ausbilder:
Weitere Infos und Antrag auf Gleichhaltung der Ausbilderprüfung
- Checkliste für Lehrbetriebe (siehe Downloads)