Berufsschulen in NÖ
Lehrgangseinteilung, Schülerwohnhausbeiträge, Ansprechpartner und Schulsprengel
Lesedauer: 1 Minute
Die Berufsschulen haben die Aufgabe, in einem berufsbegleitenden fachlich einschlägigen Unterricht den berufsschulpflichtigen Personen die grundlegenden theoretischen Kenntnisse zu vermitteln, ihre betriebliche Ausbildung zu fördern und zu ergänzen, sowie ihre Allgemeinbildung zu erweitern. Die Schulen umfassen der Dauer des Lehrverhältnisses entsprechende Schulstufen, wobei jede Schulstufe - soweit es die Schülerzahl zulässt - einer Klasse zu entsprechen hat.
Die Berufsschulen gliedern sich in:
- Lehrgangsmäßige Berufsschulen (Landesberufsschulen)
mit Blockunterricht, d.h., dass jeder Schulstufe ein Lehrgang (in der Regel 10 Wochen) entspricht. - Ganzjährige Berufsschulen
mit mindestens einem vollen Schultag oder mindestens zwei halben Schultagen in der Woche. (In Niederösterreich nur noch in Ausnahmefällen wie z.B. Werksberufsschulen oder im Zusammenhang mit Jugendheimen.)
Die Lehrberechtigten sind verpflichtet, die Lehrlinge gem. § 24, Abs. 3, des Schulpflichtgesetzes binnen zwei Wochen ab Beginn oder Beendigung des Lehrverhältnisses bei der zuständigen Berufsschule an- oder abzumelden. Das Anmeldeformular kann über unsere Homepage im Internet (www.wko.at/noe/bildung) ausgedruckt werden.
Der Abteilung Schulen obliegt die Besorgung der Aufgaben, die dem Land als gesetzlicher Schulerhalter für die Berufsschulen zukommen. Weiters fallen sonstige, die äußere Organisation der Berufsschulen betreffende Angelegenheiten in den Zuständigkeitsbereich der Abteilung Schulen.