Zusatzprüfung in Lehrberufen
Voraussetzungen und Bestimmungen
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Wer kann eine Zusatzprüfung in (anderen) Lehrberufen ablegen?
Personen, die folgende Prüfungen bzw. Schulen positiv absolviert haben, können eine Zusatzprüfung in Lehrberufen aus dem Berufsbereich ihrer Ausbildung oder in einem ihrer Ausbildung fachlich nahestehenden Berufsbereich – insbesondere in verwandten Lehrberufen – ablegen:
- Lehrabschlussprüfung
- Facharbeiterprüfung in einem land- und forstwirtschaftlichen Lehrberuf
- Reifeprüfung an einer allgemein bildenden höheren Schule mit einschlägigen berufsbildenden Inhalten
- Reife- und Diplomprüfung an einer berufsbildenden höheren Schule einschließlich der höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten
- mindestens zweijährige berufsbildende mittlere Schule einschließlich einer land- und forstwirtschaftlichen Fachschule
Bei modularen Lehrberufen bezieht sich die Möglichkeit zur Ablegung einer Zusatzprüfung auf die jeweiligen Hauptmodule bzw. Spezialmodule.
Termin
Der Prüfungstermin für die Zusatzprüfung darf nicht vor dem Zeitpunkt liegen, zu dem der Prüfungswerber als Lehrling im betreffenden Lehrberuf frühestens die Lehrabschlussprüfung hätte ablegen dürfen. Die Ablegung einer Lehrabschlussprüfung im erlernten Beruf und einer Zusatzprüfung zum selben Termin ist nicht möglich.