Prüfungsgebühren für Meister- und Befähigungsprüfungen
Gebühren laut Allgemeiner Prüfungsordnung (APO)
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Gebühren laut APO
Die Gebühren sind in der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) geregelt.
Die Gebührenprozentsätze für die Prüfungen der reglementierten Gewerbe sind in der Anlage zur APO festgelegt. Sofern die Ausbilderprüfung und/oder die Unternehmerprüfung als Modul vorgesehen wurden, sind diese Prüfungen angeführt. Für Rechen- und Tippfehler auf dieser Seite gibt es keine Gewähr. Die Berechnung und Vorschreibung der Prüfungsgebühr liegt ausschließlich in der Verantwortung der jeweiligen Meisterprüfungsstelle.
Auskünfte dazu erteilt Ihnen die Meisterprüfungsstelle Ihrer Wahl.
Prüfungsgebühren-Übersicht 2024Prüfungsgebühren
Die Bundesregierung hat die rechtlichen Grundlagen für die Freistellung von Prüfungsgebühren für Modulprüfungen von Meister- und Befähigungsprüfungen sowie für die Unternehmerprüfung ab 1.1.2024 rückwirkend zum 1. Juli 2023 geschaffen.
Was wird künftig konkret ersetzt?
Der Bund wird bisher an die Kandidat:innen verrechnete Prüfungsgebühren für den Erst- und Zweitantritt zu Modulprüfungen der Meister- und Befähigungsprüfungen sowie für die Unternehmerprüfung übernehmen. Diese Kosten fallen künftig für Kandidat:innen weg und werden von der öffentlichen Hand getragen. Bereits bezahlte Prüfungsgebühren für Erst- und Zweitantritte im Zeitraum von 1.7. bis 31.12.2023 können ab 1.2.2024 auf Antrag bei den Meisterprüfungsstellen refundiert werden.
In welchen Fällen werden Kandidat:innen weiterhin Prüfungsgebühren vorgeschrieben?
Sofern es sich nicht um einen Erst- oder Zweitantritt zu einer Prüfung handelt, wird den Kandidat:innen für alle weiteren Prüfungsantritte die Prüfungsgebühr vorgeschrieben.
Wichtig: Ein Nichterscheinen zu einem Prüfungstermin ohne (nachweislich) geltend gemachten Rücktrittsgrund gilt auch als Prüfungsantritt!
Wie kann eine Kostenerstattung bereits bezahlter Prüfungsgebühren für das 2. Halbjahr 2023 beantragt werden?
Die Meisterprüfungsstellen kontaktieren die Kandidat:innen mit den Detailinformationen zur Abwicklung der Kostenerstattung. Diese betreffen die Online-Antragstellung, die ab 1.2.2024 bis 31.12. 2024 möglich sein wird. Eine aktive Kontaktaufnahme seitens dem/der Kandidaten/in mit der zuständigen Meisterprüfungsstelle vor diesem Termin ist nicht notwendig.
Stand: 11.01.2024