Prüfungen – allgemeine bundesweite Informationen
Alle Arten von Prüfungen sowie Infos zu Prüfungsterminen, Gebühren, Prüfungsstellen und -kommissionen, Vorbereitungskursen und Förderungen
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Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde eine einheitliche Liste aller Handwerke und sonstigen reglementierten Gewerbe geschaffen, für die es Gewerbezugangsvoraussetzungen gibt. Bei den meisten dieser Gewerbe ist die Meisterprüfung oder die Befähigungsprüfung als eine Variante des Gewerbezugangs vorgesehen.
Liste der Gewerbe und Handwerke mit Gewerbezugang und Prüfung
Arten der Prüfungen
Meisterprüfung
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde das modulare Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen.
Die fünf Module sind:
Modul 1 fachlich-praktischer Teil A und B |
Modul 2 fachlich-mündlicher Teil A und B |
Modul 3 fachlich-schriftlicher Teil |
Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt | Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt | Modul 3 wird durch bestimmte in der Prüfungsordnung genannte Studienrichtungen, Fachhochschul-Studiengänge oder berufsbildende höheren Schulen ersetzt. Ersätze sind in den jeweiligen Prüfungsordnungen geregelt. |
Ausbilderprüfung oder Ersatz der Ausbilderprüfung | ||
Unternehmerprüfung oder Ersatz der Unternehmerprüfung |
Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Weitere Infos finden Sie auf unserer Themen-Seite Meisterprüfung und Befähigungsprüfung.
Befähigungsprüfung
Für eine große Anzahl von reglementierten Gewerbe kann der Gewerbezugang ebenfalls in einer Prüfung (Befähigungsprüfung) bestehen. Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Prüfung antreten.
Weitere Infos finden Sie auf unserer Themen-Seite Meisterprüfung und Befähigungsprüfung.
Unternehmerprüfung
Die Unternehmerprüfung soll das Basiswissen vermitteln, das für eine erfolgreiche kaufmännische Unternehmensführung vorausgesetzt wird. Sie ist für alle Gewerbe gleich. Das bedeutet, wenn einmal die Unternehmerprüfung abgelegt wurde, ist sie bei allen Meister- oder Befähigungsprüfungen anzurechnen.
Die Unternehmerprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Die Aufgabenstellung umfasst eine Projektarbeit, Fallbeispiele und Fragen aus den Bereichen unternehmerische Rechtskunde, Marketing, Rechnungswesen, Kommunikation und Verhalten innerhalb des Unternehmens und gegenüber nicht dem Unternehmen angehörigen Personen und Institutionen, Organisation, Mitarbeiterführung und Personalmanagement. Für die Unternehmerprüfung gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen!
Für die selbstständige Ausübung eines Handwerkes und einiger reglementierter Gewerbe ist die Unternehmerprüfung als Modul Voraussetzung. Wurde die Unternehmerprüfung bereits abgelegt, so ist sie bei jeder weiteren Meister- oder Befähigungsprüfung anzurechnen.
Die erfolgreich bestandene Unternehmerprüfung ersetzt die Ausbilderprüfung.
Die Unternehmerprüfung wird durch einige andere Ausbildungen ersetzt. Diese Ausbildungen ersetzen nicht automatisch auch die Ausbilderprüfung.
Weitere Infos finden Sie auf unserer Seite zur Unternehmerprüfung.
Ausbilderpüfung
Die Ausbilderprüfung soll das pädagogische und rechtliche Basiswissen für die Lehrlingsausbildung vermitteln. Soll im Betrieb ein Lehrling ausgebildet werden, so hat zumindest ein Ausbilder die Ausbilderprüfung nachzuweisen. Zur Ausbilderprüfung darf jede Person, die eigenberechtigt ist, also die das 18. Lebensjahr vollendet hat, antreten.
Bei den Meisterprüfungen ist die Ausbilderprüfung als Modul 4 verpflichtend vorgesehen.
Bei den Befähigungsprüfungen ist die Ausbilderprüfung verpflichtend abzulegen, sofern es einen einschlägigen Lehrberuf gibt. Gibt es keinen einschlägigen Lehrberuf, so kann auf die Ablegung der Ausbilderprüfung in der Befähigungsprüfungsordnung verzichtet werden.
Wurde die Ausbilderprüfung bereits abgelegt, so ist sie bei jeder weiteren Meister- oder Befähigungsprüfung anzurechnen.
Ersatz oder Entfall der Ausbilderprüfung: Die erfolgreich abgelegte Unternehmerprüfung ersetzt die Ausbilderprüfung. Ersätze der Unternehmerprüfung ersetzten nicht automatisch die Ausbilderprüfung. Die Ausbilderprüfung kann auch durch einen Ausbilderkurs ersetzt werden, der mindestens 40 Unterrichtseinheiten dauern und mit einem Fachgespräch abgeschlossen werden muss.
Welche anderen Ausbildungen die Ausbilderprüfung bzw. den Ausbilderkurs ersetzten sowie auch weitere Infos finden Sie auf unserer Seite zur Ausbilderprüfung.
Rund um die Prüfung
Prüfungsstellen
Meisterprüfungen für Handwerke und Prüfungen für reglementierte Gewerbe werden generell bei den Meisterprüfungsstellen der Landeskammern abgenommen.
Nicht bei jeder Meisterprüfungsstelle gibt es auch für jedes Gewerbe eine Prüfung.
Kontaktdaten und Ansprechpartner:innen finden Sie auf unserer Seite der Meisterprüfungsstellen.
Prüfungskommissionen
Nicht für jedes Gewerbe ist in jedem Bundesland eine Prüfungskommission vorgesehen. Prüfungskommissionen werden auf Jahre bestellt. Die Prüfungskommissionen werden auf fünf Jahre bestellt.
Fragen zu den Prüfungskommissionen sowie in welchem Bundesland welche Prüfung durchgeführt wird, beantworten die Meisterprüfungsstellen.
Zur Liste der Prüfungskomissionen für die Prüfungsperiode 2019 – 2023
Prüfungsgebühren
Die Gebühren sind in der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) geregelt.
Die Gebühren für eine Meisterprüfung (H) sind 14 % des Gehaltes eines Beamten des Allgemeinen Verwaltungsdienstes der Verwendungsgruppe A 1, Gehaltsstufe 6, gemäß § 28 Abs. 1 des Gehaltsgesetzes 1956. Die errechnete Gebühr ist auf einen ganzen Eurobetrag aufzurunden.
Bei allen Handwerken (H) ist das Modul 4 die Ausbilderprüfung und Modul 5 die Unternehmerprüfung.
Die Gebührenprozentsätze für die Prüfungen der reglementierten Gewerbe sind in der Anlage zur APO festgelegt. Sofern die Ausbilderprüfung und/oder die Unternehmerprüfung als Modul vorgesehen wurden, sind diese Prüfungen angeführt. Für Rechen- und Tippfehler auf dieser Seite gibt es keine Gewähr. Die Berechnung und Vorschreibung der Prüfungsgebühr liegt ausschließlich in der Verantwortung der jeweiligen Meisterprüfungsstelle.
Materialkosten / Werkstättenbenützungsgebühren
Der Prüfungskandidat hat die Kosten für die zur Durchführung der fachlichen
Arbeiten benötigten Materialien und Einrichtungen zu tragen. Werden diese
Materialien und Einrichtungen von der Meisterprüfungsstelle zur Verfügung
gestellt, so sind sie dem Prüfungskandidaten gegen Bezahlung bei der Prüfung
bereitzustellen. Stellt die Meisterprüfungsstelle die zur Durchführung der
fachlichen Arbeiten benötigten Materialien nicht bei, so hat der
Prüfungskandidat auf Grund der in der Einladung zur Prüfung enthaltenen
diesbezüglichen Aufforderung die Materialien zu beschaffen und zur Prüfung
mitzubringen.
Weiters können auch für die Benützung der Werkstätten anteilige Kosten
anfallen.
Auskünfte dazu erteilt Ihnen die Meisterprüfungsstelle Ihres Bundeslandes.
Prüfungstermine
Die Prüfungstermine sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Sie hängen von der Anzahl der potentiellen Prüfungskandidaten ab. Nicht in jedem Bundesland werden auch für alle Gewerbe Prüfungen abgehalten.
Mündliche Auskünfte zu den Prüfungsterminen erhalten Sie bei jeder Meisterprüfungsstelle Ihres Bundeslandes.
Die Kontaktdaten und Ansprechpartner:innen finden Sie auf unserer Seite der Meisterprüfungsstellen.
Vorbereitungskurse
Vorbereitungskurse sind freiwillig.
Für einige Prüfungen werden von Landesinnungen der Landeskammern angeboten. Für welche Prüfung ein Vorbereitungskurs angeboten wird, können Sie bei der zuständigen Landesinnung oder der Bundesinnung erfragen.
In vielen Bundesländern bieten auch die Wirtschaftsförderungsinstitute der Landeskammern (WIFI) Vorbereitungskurse an. Wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, kann in Vorbereitungskursen alles für die Prüfung lernen.
WIFI: Meisterprüfung – Ihre Unternehmer-Karriere beginnt
Förderungen
Die Richtlinien, wer, wann und wofür Anspruch auf eine Förderung hat, sind sehr individuell geregelt. Es kann Förderungen des Bundes, des Landes, einer Gemeinde oder der EU geben. Abgewickelt werden diese Förderungen ebenfalls über verschiedene Organisationen. In der Regel sind die Förderungen zeitlich und finanziell begrenzt.
Nähere Auskünfte, ob es für eine bestimmte Person oder einen konkreten Sachverhalt, wie die Ablegung einer Meister- oder Befähigungsprüfung eine Förderung gibt, erhalten Sie bei der für Ihr Bundesland zuständigen Meisterprüfungsstelle.
Hinweis: Da sich im Bereich der Förderungen sehr rasch Veränderungen ergeben, wird für die Richtigkeit und die Aktualität der links keine Gewähr übernommen.
Die Wirtschaftskammerorganisation bietet eine praktische Übersicht aller Förderungen in Österreich und die Möglichkeit, gezielt nach Förderungen zu suchen.
Stand: 22.03.2021