Gewährleistung - Das neue Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) ab 1.1.2022
Gewährleistung beim Warenkauf und bei digitalen Leistungen
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Zwei EU-Richtlinien (Warenkauf-RL, Digitale-Inhalte-RL) haben es erforderlich gemacht, dass das Österreichische Gewährleistungsrecht grundlegend geändert wird. Zusätzlich zum bisher einheitlichen Gewährleistungsrecht im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) gibt es nun ein eigenes Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) welches für den Kauf von Waren einerseits und andererseits für die Bereitstellung digitaler Leistungen (z.B. Downloads, Streaming-Dienste, Cloud-Dienste und Social Media-Dienste) gelten wird, wenn es sich um Verträge mit Verbrauchern handelt.
Für alle anderen Vertragstypen gelten weiterhin die gewohnten Bestimmungen des ABGB mit einigen Änderungen im Detail. Die Umsetzung erfolgt im Gewährleistungsrichtlinienänderungsgesetz (GRUG), in dem einerseits das neue VGG enthalten ist, als auch einige Änderungen im Gewährleistungsrecht des ABGB und Anpassungen im Konsumentenschutzgesetz (KSchG).
Worin unterscheidet sich das VGG von den bisherigen Gewährleistungsbestimmungen?
Verlängerung der Beweislastumkehr
Das VGG bringt im Wesentlichen eine Verlängerung der Beweislastumkehr von sechs Monaten auf ein Jahr: Es wird ein Jahr lang vermutet, dass der Mangel von Anfang an vorhanden war.
Für fortlaufend bereitgestellte digitale Leistungen gilt diese Vermutung sogar während des gesamten Bereitstellungszeitraums.
Vertragliche Abweichung von objektiven Eigenschaften
Die Ware bzw. die digitale Leistung muss wie bisher nicht nur die vertraglich vereinbarten (subjektiven), sondern auch die allgemein üblichen (objektiven) Eigenschaften aufweisen. Neu ist allerdings, dass von den objektiven Eigenschaften vertraglich nur abgewichen werden kann, wenn der Verbraucher von dieser Abweichung „eigens“ in Kenntnis gesetzt wird (Informationspflicht) und dem „ausdrücklich und gesondert“ zustimmt (also nicht in AGB).
Aktualisierungspflicht
Für Waren mit digitalen Elementen (z.B. Smart TV) sowie für digitale Leistungen wird eine Aktualisierungspflicht (Updatepflicht) insoweit vorgeschrieben, als dies zur Aufrechterhaltung der Mangelfreiheit (also der einwandfreien Funktion) erforderlich ist.
Neue Verjährungsfrist
Die Gewährleistungsfrist ist grundsätzlich mit zwei Jahren gleich geblieben, jedoch schließt sich daran noch eine dreimonatige Verjährungsfrist an, innerhalb derer noch eine gerichtliche Klage eingebracht werden kann. Diese Verjährungsfrist wurde auch ins allgemeine Gewährleistungssystem des ABGB übernommen.
Sämtliche Informationen rund um das neue Gewährleistungsrecht finden Sie hier:
Welche Bestimmungen gelten für welche Verträge?
- Gewährleistung, Gewährleistung – Was gilt für meinen Fall? - inkl. Entscheidungsbaum zur Gewährleistung
Gewährleistung nach ABGB
Gewährleistung nach VGG (Warenkauf)
Übersicht:
Details:
- Gewährleistung nach Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) beim Warenkauf – Anwendungsbereich, Ausnahmen, Definitionen
- Gewährleistung nach Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) beim Warenkauf und bei digitalen Leistungen – Umfang der Gewährleistung und Aktualisierungspflicht
- Gewährleistung nach Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) beim Warenkauf – Rechte aus der Gewährleistung
- Gewährleistung nach Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) beim Warenkauf – Gewährleistungsfrist, Verjährungsfrist, Beweislast
Gewährleistung nach VGG (digitale Leistungen)
Übersicht:
Details:
- Gewährleistung nach Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) bei digitalen Leistungen - Anwendungsbereich, Ausnahmen, Definitionen
- Gewährleistung nach Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) beim Warenkauf und bei digitalen Leistungen – Umfang der Gewährleistung und Aktualisierungspflicht
- Gewährleistung nach Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) bei digitalen Leistungen – Gewährleistungsfrist, Verjährungsfrist, Beweislast
- Gewährleistung nach Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) bei digitalen Leistungen – Rechte aus der Gewährleistung
- Gewährleistung nach Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) bei digitalen Leistungen – Leistungsfrist und Recht auf Leistungsänderung
Weiterführende Informationen zu Gewährleistung, Garantie, Schadenersatz, Produkthaftung
Info-Vortrag Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz
Die wichtigsten Informationen zusammengefasst in der Informationsvortragsreihe zum Nachstreamen.
Unterlagen zum Vortrag | Verbrauchergewährleistung:
Vortragende:
- Mag. Ursula Illibauer, MA
Referent/-in, Wirtschaftskammer Österreich, Bundessparte Information und Consulting - Dr. Peter Kubanek
Abteilungsleiter/-in, Wirtschaftskammer Niederösterreich, Rechtspolitik
Teil I
Teil II
Teil III
Stand: 09.11.2021