Antragsformulare Steuererklärungen liegen auf einem braunen Holzuntergrund während ein gläsernes Sparschwein mit Euro-Münzen und Euro-Scheinen darauf steht, daneben liegen weitere Eurogeldscheine und ein Taschenrechner sowie ein Bleistift
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Gebühren, Zahlungspflichten und Sozialleistungen 2024

Lesedauer: 1 Minute

Gebühren

Verschiedene Gebühren (ASVG/GSVG)
Rezeptgebühr € 7,10
Service- Entgelt für E-Card / Jahr € 13,80*
Mindestbetrag für Heilbehelfe € 40,40

*wird im November 2024 für das Jahr 2025 eingehoben

Zahlungspflichten

Zuzahlungen (ASVG/GSVG)

Reha-Aufenthalt bei Bruttoeinkünften

von € 1.217,97 bis € 1.799,34 / Monat

bis € 2.380,73 / Monat

bei höheren Einkünften

 

täglich € 9,70

täglich € 16,62

täglich € 23,56

Gesundheitsvorsorge siehe Reha-Aufenthalt

Sozialleistungen Mutterschaft/Kinder

Wochengeld/GSVG täglich € 67,19
Kinderzuschuss monatlich € 29,07

Kinderbetreuungsgeld

Pauschales Kinderbetreuungsgeld:

365 bis 851 Tage

(456 bis 1.063 Tage bei Teilung mit Partner)

 

 

 

 

Zuverdienstgrenze

 

täglich bei kürzester Bezugsdauer von 365 (456) Tagen: € 39,33 = monatlich ca. € 1.180,-

täglich bei längster Bezugsdauer von 851 (1.063) Tagen: € 16,87 = monatlich ca. € 506,-

Die Höhe des jeweiligen Tagesbetrages ergibt sich automatisch aus der individuellen Anspruchsdauer.
Je länger man bezieht, desto geringer ist der Tagesbetrag.

jährlich € 18.000,00

oder 60 % des letzten Einkommens

Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld:

12./14. Lebensmonat

 

Zuverdienstgrenze

80 % des letzten Nettoeinkommens

mindestens täglich € 39,33 = monatlich ca. € 1.180,-

höchstens täglich € 76,60 = monatlich ca. € 2.298,-

jährlich € 8.100,-

 

Tipp!
Nähere Informationen zu Zuverdienstgrenzen siehe unsere Info „Nebenverdienstmöglichkeiten“!

Ausgleichszulage

Beträge monatlich

Alleinstehende

€ 1.217,96

Ehepaare

€ 1.921,46

Vollwaisen bis 24 Jahre € 672,64
über 24 Jahre € 1.217,96
Halbwaisen bis 24 Jahre

€ 447,97

über 24 Jahre

€ 796,06

Anrechnung volle freie Station

€ 359,72

Freibetrag bei Bezug einer Lehrlingsentschädigung

€ 261,65

AZ Erhöhung pro Kind

€ 187,93

 

Ausgleichszulagen-/Pensionsbonus

  Bonus
(maximal)

Eigenpensionsbezieher mit rechtmäßigem, gewöhnlichem Aufenthalt im Inland

  • bis € 1.325,24 Gesamteinkommen und mindestens 360 Beitragsmonate der Pflichtversicherung auf Grund einer Erwerbstätigkeit
  • bis € 1.583,22 Gesamteinkommen und mindestens 480 Beitragsmonate der Pflichtversicherung auf Grund einer Erwerbstätigkeit
  • bis € 2.137,04 Gesamteinkommen (samt Nettoeinkommen des im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten/eingetragenen Partners), wenn die versicherte Person mindestens 480 Beitragsmonate der Pflichtversicherung auf Grund einer Erwerbstätigkeit erworben hat.

 

€ 180,31

 

€ 459,85

 

€ 459,36

Pflegegeld

Stufe Betrag monatlich
1 € 192,00
2 € 354,00
3 € 551,60
4 € 827,10
5 € 1.123,50
6 € 1.568,90
7 2.061,80

 

Stand: 01.01.2024

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