Person mit Kappe steht auf braunem Acker und blickt auf Tablet, im Hintergrund verschwommen Traktor
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Digitale Kennzeichnung von EU-Düngeprodukten

Anpassungen an technologische und gesellschaftliche Veränderungen

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Die Form, in der EU-Düngeprodukte gemäß der Verordnung (EU) 2019/1009 gekennzeichnet werden, soll an technologische und gesellschaftliche Veränderungen im Bereich der Digitalisierung angepasst werden. Dies soll ohne Beeinträchtigung der Qualität oder Zugänglichkeit der Informationen und zur Bereitstellung besserer Informationen erfolgen.

Die Bereitstellung von Informationen auf einem Etikett in digitaler Form (im Folgenden „digitales Etikett“) hat eindeutige Vorteile. Digitale Kennzeichnungen können die Weitergabe von Kennzeichnungsangaben verbessern, da durch sie überladene physische Etiketten vermieden werden und die Nutzer zudem auf verschiedene, nur in digitalen Formaten verfügbare Leseoptionen zurückgreifen können, etwa größere Schrift, automatische Suche, Lautsprecher oder Übersetzung in andere Sprachen. Darüber hinaus kann die digitale Kennzeichnung von EU-Düngeprodukten zu den laufenden Fortschritten beim digitalen und beim grünen Wandel des europäischen Agrarsektors beitragen, indem Verpackungsabfälle verringert und die Berichterstattungspflichten von Landwirten in Bezug auf die Verwendung solcher Produkte erleichtert werden.

Die Wirtschaftsakteure sollen frei entscheiden können, ob sie ein digitales oder physisches Etikett bereitstellen möchten. Dadurch wird sichergestellt, dass sie über die Flexibilität verfügen, um sich für die Vorschriften entscheiden zu können, die ihrer Situation am angemessensten sind.

Details siehe Verordnung selbst.

Die Verordnung (EU) 2024/2516 betrifft alle Unternehmen, die bestimmte Düngemittel herstellen, in die EU importieren oder in Verkehr bringen.

Die Delegierte Verordnung (EU) 2024/2516 tritt am 20. Oktober 2024 in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Mai 2027. 

Stand: 04.10.2024

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