Prüfungsordnung
Bilanzbuchhaltungsberufe-Prüfungsordnung 2014 (BB-PO 2014)
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Der Präsident der WKO hat als zuständige Behörde für die Bilanzbuchhaltungsberufe eine Prüfungsordnung nach § 23 BiBuG 2014 erlassen.
Die Bilanzbuchhaltungsberufe-Prüfungsordnung 2014 (kurz: BB-PO 2014) regelt unter anderem:
- die Qualifikation der Prüfer
- die Anmeldung zur Prüfung
- das Prüfungsverfahren bei Multiple Choice Prüfungen
- die auszustellenden Zeugnisse
- die vom Prüfling zu bezahlenden Prüfungsgebühr umfassend Kosten für Materialien und Einrichtungen bei Multiple Choice Prüfungen
- die aus den Prüfungsgebühren zu bezahlende Entschädigung der Mitglieder der Prüfungskommission
- die Voraussetzungen für die Rückzahlung
- die Pflichten der Mitglieder und des Vorsitzenden der Prüfungskommission, um unparteiische und sachgerechte Prüfungen zu gewährleisten
- die Ausarbeitung der Prüfungsthemen
- die Durchführung der Klausurarbeiten
- die Durchführung der mündlichen Prüfungen, ihre Dauer und die Höchst- und Mindestdauer der einzelnen Gegenstände der schriftlichen Fachprüfungsteile im Falle einer Wiederholung oder Befreiung
- das auszustellende Prüfungszeugnis
- die Gleichwertigkeit der Gegenstände bei Anrechnungen für berufsberechtigte Buchhalter und Personalverrechner
Stand: 01.10.2024