Prüfungsordnung

Bilanzbuchhaltungsberufe-Prüfungsordnung 2014 (BB-PO 2014)

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Der Präsident der WKO hat als zuständige Behörde für die Bilanzbuchhaltungsberufe eine Prüfungsordnung nach § 23 BiBuG 2014 erlassen.

Die Bilanzbuchhaltungsberufe-Prüfungsordnung 2014 (kurz: BB-PO 2014) regelt unter anderem:

  1. die Qualifikation der Prüfer
  2. die Anmeldung zur Prüfung
  3. das Prüfungsverfahren bei Multiple Choice Prüfungen
  4. die auszustellenden Zeugnisse
  5. die vom Prüfling zu bezahlenden Prüfungsgebühr umfassend Kosten für Materialien und Einrichtungen bei Multiple Choice Prüfungen
  6. die aus den Prüfungsgebühren zu bezahlende Entschädigung der Mitglieder der Prüfungskommission
  7. die Voraussetzungen für die Rückzahlung
  8. die Pflichten der Mitglieder und des Vorsitzenden der Prüfungskommission, um unparteiische und sachgerechte Prüfungen zu gewährleisten
  9. die Ausarbeitung der Prüfungsthemen
  10. die Durchführung der Klausurarbeiten
  11. die Durchführung der mündlichen Prüfungen, ihre Dauer und die Höchst- und Mindestdauer der einzelnen Gegenstände der schriftlichen Fachprüfungsteile im Falle einer Wiederholung oder Befreiung
  12. das auszustellende Prüfungszeugnis
  13. die Gleichwertigkeit der Gegenstände bei Anrechnungen für berufsberechtigte Buchhalter und Personalverrechner

Stand: 01.10.2024