Betriebshilfe
Unterstützung für arbeitsunfähige Unternehmer:innen
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Die von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und den Wirtschaftskammern bereitgestellte Betriebshilfe unterstützt arbeitsunfähige Unternehmer:innen. Sie finanziert Betriebshelfer:innen, die das Unternehmen betreuen, bis der Unternehmer wieder arbeitsfähig ist.
Betriebshilfe für Unternehmer:innen
Bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Geburt eines Kindes besteht immer auch die Gefahr der Arbeitsunfähigkeit. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit sorgt die Betriebshilfe für die Fortführung des Unternehmens.
Die Betriebshilfe kann entweder als Sachleistung oder als Zuschuss zu den Kosten eines Betriebshelfers genutzt werden. Die Betriebshilfe können Personen nutzen, die
- bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft krankenversichert und
- mit ihrem Unternehmen Mitglied der Wirtschaftskammer sind
Anspruch auf Betriebshilfe
Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn
- eine medizinisch begründete Arbeitsunfähigkeit von mehr als 14 Tagen vorliegt
- die jährlichen Gesamteinkünfte des Versicherten einen Grenzbetrag nicht übersteigen
- die Betriebshilfe zur Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig ist
Details und Ansprechpartner für Ihr Bundesland finden Sie in der Link-Box rechts. Wenn Sie keinen Link sehen, wählen Sie bitte auf der Seite oben ein Bundesland.
Mutterschaftsleistungen für Unternehmerinnen
Unternehmerinnen können im Falle einer Schwangerschaft als Mutterschaftsleistung entweder Wochengeld oder Betriebshilfe beantragen.
Das Wochengeld kann täglich bezogen werden. Es muss zur Entlastung eine geeignete Arbeitskraft an mindestens vier Tagen pro Woche oder im Ausmaß von 20 Wochenstunden eingesetzt werden.
Es kann aber auch Betriebshilfe in Anspruch genommen werden. Dabei wird der Unternehmerin vom Betriebshilfeverein des Bundeslandes eine fachlich qualifizierte Ersatzkraft zur Verfügung gestellt. Diese führt anstelle der Unternehmerin die täglich notwendigen Arbeiten im Betrieb durch.