Personen in Businesskleidung unterhalten sich in einer Besprechungszone, eine Person sitzt dabei in einem Rollstuhl und teilt etwas mit
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Unternehmer mit Behinderung: Persönliche Assistenz im Privatbereich (PA) - Kärnten

Definition - Zielgruppe - Leistungsangebot - Ablauf - Kontakt

Lesedauer: 1 Minute

Persönliche Assistenz ist professionelle und bezahlte Unterstützung, die Menschen mit Behinderung in die Lage versetzt, ein unabhängiges und selbstbestimmtes Leben zu führen. Sie bietet behinderten Menschen die Möglichkeit, ihr Leben nach eigenen Bedürfnissen zu gestalten. Zeit, Ort und Person sowie die Form der geleisteten Hilfe und Unterstützung können mit Persönlicher Assistenz von den Assistenznehmern selbst bestimmt werden. 

Die Persönliche Assistenz umfasst alle Bereiche des täglichen Lebens, in denen Menschen auf Grund ihrer Behinderung Hilfe und Unterstützung benötigen. Das gilt unter anderem für die Bereiche Körperpflege, Haushalt, Mobilität und Kommunikation in der Freizeit.

Informationen zur Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz und beim Studium (PAA) finden Sie auf unserem entsprechenden Informationsblatt. 

Damit ist es Menschen mit Behinderungen möglich, gleichberechtigt und selbstbestimmt am sozialen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Leider ist in Österreich im Bereich der Persönlichen Assistenz im Privatbereich bislang keine bundesweit einheitliche Regelung getroffen worden. Aus diesem Grund finden Sie bei uns das für jedes Bundesland jeweils gültige Informationsblatt.

Zielgruppe

Den Antrag auf die Förderung können Personen mit Körper- und/oder Sinnesbehinderung ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, die Pflegegeld beziehen - egal welcher Stufe - stellen. Darüber hinaus müssen sie die österreichische, eine EU- oder eine EWR-Staatsbürgerschaft besitzen sowie ihren Hauptwohnsitz in Kärnten haben.

Leistungsangebot

Die Förderung ist folgendermaßen gestaffelt:  

  • 60 Stunden/Monat (bis zu 720 Stunden/Jahr) bei voller Berufstätigkeit
  • 80 Stunden/Monat (bis zu 960 Stunden/Jahr) bei Halbtagsbeschäftigung
  • 100 Stunden/Monat (bis zu 1.200 Stunden/Jahr), wenn keine Berufstätigkeit vorliegt.

Geht der Bedarf darüber hinaus, muss dies gesondert beantragt und vom Land Kärnten bewilligt werden.

Die Bezieher dieser Förderung müssen, abhängig von ihrem Nettoeinkommen, einen entsprechend gestaffelten Selbstbehalt bezahlen. Dieser variiert von € 4,15 bis € 12,- abhängig vom Nettoeinkommen.  Details dazu finden Sie in der pdf-Info "Selbstbehalte für Klientinnen und Klienten"

Ablauf

Unterstützung bei der Antragstellung, Organisation der PA und die entsprechende Peer-Beratung findet bei BASIS - Büro für Assistenz, Information & Service – statt. Unter Peer-Beratung versteht man die Beratung von Menschen mit Behinderung durch Menschen mit Behinderung.


BASIS - Büro für Assistenz, Information & Service

Waagplatz 7/3. Stock, 9020 Klagenfurt

T +43 (699) 110 719 01

E pa@bmkz.org

I www.basis.co.at

Kontakt:

Projektleitung Persönliche Assistenz

Mag. Mara Schellander


Hinweis:
„Bei diesem Inhalt handelt es sich um eine rechtliche Information aufgrund der geltenden Rechtslage bzw. Rechtsprechung. Es wird dadurch weder eine Meinung der Wirtschaftskammer, noch eine Anleitung zu einem bestimmten Verhalten wiedergegeben.“

Stand: 01.04.2016

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