
Die Rot-Weiß-Rot-Karte: Anwendungsbereich
Erteilung - besonders Hochqualifizierte - Fachkräfte in Mangelberufen - sonstige Schlüsselkräfte - Studienabsolventen - Rot-Weiß-Rot-Karte plus
Lesedauer: 5 Minuten
Die Rot-Weiß-Rot-Karte ermöglicht qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten die Niederlassung und Beschäftigung in Österreich. Sie richtet sich an besonders Hochqualifizierte, Fachkräfte in Mangelberufen, sonstige Schlüsselkräfte und Studienabsolvent:innen. Die Erteilung basiert auf einem Punktesystem, das Kriterien wie Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und Alter berücksichtigt. Bei Erfüllung der Mindestpunktezahl entfällt für die meisten Gruppen die Arbeitsmarktprüfung. Familienangehörige erhalten sofort eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus mit freiem Arbeitsmarktzugang.
Inhaltsverzeichnis
Die Rot-Weiß-Rot-Karte ermöglicht Drittstaatsangehörigen die Niederlassung und Beschäftigung in Österreich. Sie ersetzt die bisherigen Regelungen für Schlüsselkräfte und führt zu einem Umstieg von einem quotenbasierten auf ein kriteriengeleitetes Zuwanderungsmodell (Punktesystem).
Anwendungsbereich
Die Rot-Weiß-Rot-Karte betrifft ausschließlich Drittstaatsangehörige und kommt daher auf EWR-Bürger:innen nicht zur Anwendung, da diese ohnehin bereits freien Zugang zum Arbeitsmarkt in Österreich haben.
Von der Rot-Weiß-Rot-Karte sind besonders hoch qualifizierte Migrant:innen, Fachkräfte in Mangelberufen, sonstige Schüsselkräfte und Studienabsolvent:innen erfasst.
Erteilung
Die Erteilung einer Rot-Weiß-Rot-Karte hängt von objektiven Kriterien ab.
Diese objektiven Kriterien sind:
- Qualifikation,
- Berufserfahrung,
- Sprachkenntnisse und das
- Alter.
Wird anhand dieser objektiven Kriterien eine vorgesehene Mindestanzahl von Punkten erreicht, wird die Niederlassung und Beschäftigung bei einer bestimmten Arbeitgeberin oder einem bestimmten Arbeitgeber erteilt. Eine zusätzliche Überprüfung der Arbeitsmarktlage (außer bei den „Sonstigen Schlüsselkräften“) findet nicht statt.
Video: Webinar RWR-Karte - Wichtigste Informationen für Betriebe WKÖ & ABA
Besonders Hochqualifizierte
Bei besonders Hochqualifizierten ist eine sehr hohe Qualifikation (z.B. Studium, gehobene Managementposition, Innovationstätigkeit, Auszeichnungen) Voraussetzung für die Erteilung der Rot-Weiß-Rot-Karte.
Werden 70 von insgesamt 100 Punkten erreicht, so darf die/der besonders Hochqualifizierte ohne Arbeitsplatzangebot für 6 Monate nach Österreich einreisen (Anlage A des Ausländerbeschäftigungsgesetzes). Findet die/der besonders Hochqualifizierte innerhalb dieser Zeit eine ihrer/seiner Qualifikation entsprechende Beschäftigung, so wird ihr/ihm ohne Arbeitsmarktprüfung eine Rot-Weiß-Rot-Karte erteilt.
Fachkräfte in Mangelberufen
Fachkräfte können eine Rot-Weiß-Rot-Karte erhalten, wenn sie eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Mangelberuf sowie ein entsprechendes Arbeitsplatzangebot vorweisen.
Die Mangelberufe werden in einer Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend(Fachkräfteverordnung) jeweils für das nächstfolgende Kalenderjahr festgelegt.
Weiters müssen 55 von 90 Punkten erreicht werden und eine kollektivvertragliche Entlohnung samt allfälliger betriebsüblicher Überzahlung gewährleistet sein (Anlage B des Ausländerbeschäftigungsgesetzes). Die Arbeitsmarktprüfung entfällt, weil bereits in der Verordnung festgelegt wird, dass in den angeführten Berufen ein Mangel am Arbeitsmarkt vorliegt.
Sonstige Schlüsselkräfte
Sonstige Schlüsselkräfte erhalten eine Rot-Weiß-Rot-Karte, wenn sie ein Arbeitsplatzangebot vorweisen und 55 von 90 Punkten erreichen (Anlage C des Ausländerbeschäftigungsgesetzes). Voraussetzung ist zudem die Durchführung eines Ersatzkraftverfahrens sowie ein Mindestentgelt von € 3.225 (2025) zzgl. Sonderzahlungen).
Studienabsolvent:innen aus Drittstaaten
Studienabsolvent:innen, die ein Diplomstudium zumindest ab dem 2. Studienabschnitt, ein Bachelor- oder Masterstudium an einer inländischen
- Universität,
- Fachhochschule oder
- akkreditierten Privatuniversität
erfolgreich abgeschlossen haben, können nach Abschluss ihres Studiums einen Antrag auf Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung stellen, um für die Arbeitsplatzsuche oder Unternehmensgründung noch weitere 12 Monate in Österreich bleiben zu können.
Die Rot-Weiß-Rot-Karte wird erteilt, wenn der das Beschäftigungsangebot dem Ausbildungsniveau der Studienabsolventin bzw. des Studienabsolventen entspricht und das ortsübliche monatliche Mindestbruttoentgelt, bezahlt wird die allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung von Aufenthaltstiteln ausgenommen ortsübliche Unterkunft erfüllt sind.
Stammmitarbeiter:innen
Drittstaatsangehörige können eine Rot-Weiß-Rot – Karte als Stammmitarbeiter:in beantragen, wenn er oder sie
- in den vorangegangenen zwei Kalenderjahren jeweils mindestens sieben Monate als registrierter Stammsaisonier im selben Wirtschaftszweig beschäftigt war,
- Deutschkenntnisse auf A1-Niveau nachweisen kann,
- ein unbefristetes Arbeitsverhältnis angeboten wurde und
- die allgemeinen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Beschäftigung, wie z.B. die Einhaltung der geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften, erfüllt sind. Die Arbeitsmarkprüfung im Einzelfall entfällt.
Rot-Weiß-Rot-Karte plus
Die Rot-Weiß-Rot-Karte plus berechtigt Drittstaatsangehörige zur befristeten Niederlassung und Ausübung einer Beschäftigung im gesamten Bundesgebiet und nicht nur bei einem bestimmten Arbeitgeber.
Diese erhalten Inhaber:innen einer Rot-Weiß-Rot-Karte oder der Blauen Karte EU, wenn sie innerhalb der letzten 24 Monate zumindest 21 Monate zu den für die Ausstellung einer Rot-Weiß-Rot-Karte maßgeblichen Voraussetzungen beschäftigt waren.
Tipp!
Bestimmte Familienangehörige erhalten sofort mit der Zuwanderung eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus und damit einen freien Arbeitsmarktzugang.
Tipp!
Familienangehörige erhalten sofort mit der Zuwanderung eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus und damit einen freien Arbeitsmarktzugang.
FAQ Rot-Weiß-Rot-Karte
Mit einer Rot-Weiß-Rot-Karte plus haben Familienangehörige automatisch einen unbeschränktem Arbeitsmarktzugang. D.h. sie benötigen keine weitere Beschäftigungsbewilligungen für eine Beschäftigungsaufnahme in Österreich.
Mehr Informationen zur Erteilung der Rot-Weiß-Rot-Karte plus und zur Antragstellung
Eine Rot-Weiß-Rot-Karte für Stammmitarbeiter kann frühestens fünf Jahre nach Aufnahme der Tätigkeit als Stammsaisonier beantragt werden und auch nur unter gewissen Bedingungen. Hierfür muss der Arbeitnehmer
- in den vorangegangenen zwei Kalenderjahren jeweils mindestens sieben Monate als registrierter Stammsaisonier im selben Wirtschaftszweig beschäftigt gewesen sein (Voraussetzung für die Registrierung als Stammsaisonier beim AMS ist eine jeweils mindestens dreimonatige Beschäftigung im selben Wirtschaftszweig in mindestens drei Jahren innerhalb der vorangegangenen fünf Kalenderjahre),
- Deutschkenntnisse auf A2-Niveau und
- die Aussicht auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis haben.
Ein Punkteschema kommt nicht zur Anwendung.
Ob der Beruf in der Mangelberufsliste aufscheint, spielt keine Rolle für die Ausstellung einer RWR-Karte für Stammmitarbeitern. Die Voraussetzungen für eine RWR-Karte für Stammmitarbeiter finden Sie oben.
Informationen zur RWR Karte müssten vom Bewerber selbst kommen. Anfragen an offizielle Stellen werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich sein. Um Missverständnisse zu vermeiden, könnten aber Bewerber beispielsweise ein Foto von der RWR-Karte als Nachweis vorlegen.
Ja, die ABA (WORK IN AUSTRIA: workinaustria@aba.gv.at) berät mit ihrer Servicestelle für Einwanderung und Aufenthalt Drittstaatsangehörige zu aufenthaltsrechtlichen Fragen.
Hinweis:
„Bei diesem Inhalt handelt es sich um eine rechtliche Information aufgrund der geltenden Rechtslage bzw. Rechtsprechung. Es wird dadurch weder eine Meinung der Wirtschaftskammer, noch eine Anleitung zu einem bestimmten Verhalten wiedergegeben.“
Stand: 01.02.2025