Brandalarm- und Erste-Hilfe-Übungen im Betrieb
Bestimmungen und Tipps
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Brandalarm- und Räumungsübungen
In Arbeitsstätten mit erhöhten Brandschutzanforderungen sind mindestens einmal jährlich Brandalarm- und Räumungsübungen durchzuführen.
Das gilt für Arbeitsstätten,
- für die nach Arbeitnehmerschutzbestimmungen oder landesrechtlichen Vorschriften Brandschutzbeauftragte oder eine Brandschutzgruppe vorgeschrieben wurden, oder
- in denen eine freiwillige Betriebsfeuerwehr nach den Richtlinien der Feuerwehrverbände eingerichtet ist.
Erste-Hilfe-Übungen
Der Arbeitgeber kann im Betrieb Erste-Hilfe-Übungen durchführen, ist aber nicht dazu verpflichtet.
Im Folgenden wird dargestellt, wie Erste-Hilfe-Übungen geplant und durchgeführt werden sollen.
Vorbereitung der Übung
Als erstes ist vom Arbeitgeber die Zielsetzung der Übung festzulegen. Die Zielsetzung sollte sich dabei auf 2 bis 3 Fragestellungen beschränken.
Wichtige Fragen sind:
- Wie lange dauert es, bis der verletzte Mitarbeiter bemerkt wird?
- Funktioniert die Rettungskette?
- Hängen die Informationen, wie Telefonnummern und Erste-Hilfe-Regeln, sowie Erste-Hilfe-Material aus?
- Wer muss innerbetrieblich informiert werden?
- Wie lange brauchen Einsatzkräfte?
Ablauf der Übung
Die Übung soll während der Betriebszeiten durchgeführt werden, da nur so von einer realistischen Abschätzung ausgegangen werden kann.
Tipp! Von allgemein angekündigten Übungen ist abzuraten. Geplante und angekündigte Übungen können das Verhalten besser trainieren und erlauben im Ernstfall das „automatisierte“ Abarbeiten eines gelernten Verhaltens. Die Mitarbeiter werden dann auch nicht durch diese Notsituation überfordert. Ausgewählte Mitarbeiter aus den betroffenen Bereichen (zB Bereichsleiter) sollten aber informiert sein, um eventuelle Panik zu verhindern.
Der Zeitraum, in dem die Übung stattfindet, sollte grob festgelegt werden, die geplanten Abläufe sollten abgesprochen sein.
Wichtig ist, dass bereits bei Beginn der Übungsplanung eine Hierarchie unter den teilnehmenden Mitarbeitern festgelegt wird.
Übungsleiter
Es empfiehlt sich, einen Übungsleiter zu bestellen, der nicht aktiv an der Übung teilnimmt, sondern
- die Übung organisiert,
- Kontakt mit den Einsatzkräften hält,
- die Übung beobachtet,
- die Übung beendet oder gegebenenfalls abbricht.
Seine Aufgabe ist es, den Überblick zu behalten und die Ergebnisse der Übung zu dokumentieren.
Tipp! Die Aufgaben des Übungsleiters können durch die Sicherheitsfachkraft oder den Arbeitsmediziner erfüllt werden.
Einsatzleiter
Vom Übungsleiter ist der betriebliche Einsatzleiter zu unterscheiden, der die maßgeblichen Anweisungen während eines Erste-Hilfe-Einsatzes gibt. Der Einsatzleiter sollte über gute Ortskenntnisse und Durchsetzungskraft in Hinblick auf die Veranlassung von Erste-Hilfe-Maßnahmen verfügen.
Tipp! Die Aufgaben des Einsatzleiters können von einem gut ausgebildeten Erst-Helfer oder vom Brandschutzbeauftragten erfüllt werden.
Vorsicht! In Unternehmen mit weitläufigem und/oder unübersichtlichem Firmengelände bzw. mit großen Gebäuden empfiehlt sich das Bereitstellen eines Lotsendienstes, der die Einsatzkräfte (Rettung, Feuerwehr) an den Unglücksort bringt.
Dokumentation
Der Übungsablauf sollte festgehalten werden, z.B. mittels Videos und Fotos, um in einer Nachbesprechung auf bestimmte Situationen eingehen zu können.
Die Geschäftsführung sollte über die Ergebnisse der Übung informiert werden, um die bei der Übung festgestellten Schwachpunkte verbessern zu können.
Hinweis:
„Bei diesem Inhalt handelt es sich um eine rechtliche Information aufgrund der geltenden Rechtslage bzw. Rechtsprechung. Es wird dadurch weder eine Meinung der Wirtschaftskammer, noch eine Anleitung zu einem bestimmten Verhalten wiedergegeben.“
Stand: 01.04.2024