Öffentliche Auftragsvergabe in Österreich
Wirtschaftliche Bedeutung, rechtliche Rahmenbedingungen und Österreichisches BundesvergabeG 2006
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Öffentliche Aufträge haben in der Europäischen Union und in Österreich eine enorme wirtschaftliche Bedeutung.
Für Unternehmen,d.h. Bieter bzw. Bewerber, ist die Regelung des Vergabevorgangs sowie eine Kontrolle desöffentlichen Vergabeverfahrens und der Zuschlagsentscheidung von wesentlicher Bedeutung, da öffentliche Aufträge dadurch nach sach- und leistungsbezogenen Kriterien sowie objektiv nachprüfbar und transparent vergeben werden.
Inhalt der Broschüre:
1. WIRTSCHAFTLICHE BEDEUTUNG DER ÖFFENTLICHEN AUFTRAGSVERGABE
2. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE ÖFFENTLICHE AUFTRAGSVERGABE INNERHALB DER EUROPÄISCHEN UNION
2.1 AEU-Vertrag und Vergaberichtlinien
2.2 Publikation von öffentlichen Ausschreibungen
2.3 Weiterführende Informationen, Internetlinks
2.3.1 Rechtsquellen
2.3.2 Ausschreibungsdatenbanken und Publikationsmedien
2.3.3 Normung
2.3.4 Weiterführende Literatur zum europäischen Vergaberecht
3. DAS ÖSTERREICHISCHE BUNDESVERGABEGESETZ 2006 (BGBl. 17/2006)
3.1 Regelungsgegenstand
3.2 Auftraggeber nach BVergG
3.3 Auftragsarten
3.4 Schwellenwerte
3.5 Ausnahmen vom Anwendungsbereich des BVergG
3.6 Grundsätze der öffentlichen Auftragsvergabe
3.7 Vorarbeitenproblematik
3.8 Arten von Vergabeverfahren
3.9 Fristen
3.10 Leistungsbeschreibung
3.11 Subunternehmerleistungen
3.12 Bewerber- und Bietergemeinschaften
3.13 Eignungskriterien und –nachweise
3.14 Zuschlagskriterien
3.15 Leistungsvertrag
3.16 Angebot
3.17 Ausscheiden von Angeboten
3.18 Zuschlag (Vertragsabschluss)
Die Broschüre finden Sie als PDF unter Downloads
Stand: 25.11.2015