Baugrund Planung Konzept von den ersten Schritten bis zur Katasterplanung
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10. und 11. Bezirk, Plan Nr. 8353

Öffentliche Auflage von 08.08.2024 bis 19.09.2024

Lesedauer: 1 Minute

12.08.2024

Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Bitterlichstraße, Linienzug 1-3, Verkehrsfläche Code 12648, An der Ostbahn, Linienzug 4-7, An der Ostbahn, Linienzug 8-18, Laaer Wald, Puchsbaumgasse, Linienzug 19-23, Quellenstraße, Linienzug 24-26, Bezirksgrenze und Linienzug 27-36 im 10. und 11. Bezirk, KG Favoriten und Simmering

Das Plangebiet umfasst rd. 28 ha. Das Gebiet ist geprägt durch zwei hochrangige Verkehrsadern: die angrenzende Ostbahnstrecke und die in Hochlage querende Süd-Post Tangente (A23). Das Gebiet befindet sich an der Schnittstelle zwischen den Großgrünräumen des Südraum Favoriten und dem dicht bebauten Innerfavoriten.

Aufgrund der Auflassung der ehemaligen Ausfahrt Simmering der Süd- Ost Tangente (A23) soll der Großteil der dafür reservierten Flächen im Bereich des Plandokuments in Grünlandwidmungen übergehen. Im Rahmen des Stadtteilentwicklungskonzeptes Südraum Favoriten wurde dafür eine neue Nutzung für den Bereich als Natur und Erholungsraum, sowie eine Radverbindung in den Südraum Favoritens vorgeschlagen. Es entsteht ein Tangentenpark an der Ostbahn sowie eine neue Radroute. Im südlichen Teil des Plandokumentes ist vorgesehen, dass der Wald und Wiesengürtel erweitert wird. Kleinteilige Anpassungen werden auch aufgrund des vorliegenden digitalen Grundstückkatasters vorgenommen. Für Teilbereiche des Tangentenparks ist eine Photovoltaikanlage seitens der ASFINAG geplant, die in der Widmung ebenfalls berücksichtigt wird. Im nord-westlichen Teil ist eine Erweiterung des Parkplatzes der Kleingartenanlage „Garten- und Tierfreunde“ vorgesehen.

Der Planentwurf liegt von 08.08.2024 bis 19.09.2024 in der Planungsauskunft Wien der Magistratsabteilung 21, 1., Rathausstraße 14-16, 1. Stock, Zimmer 116, am Montag, Mittwoch und Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr und am Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 17.30 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich auf. Innerhalb dieser Frist kann in den Plan Einsicht genommen und eine schriftliche Stellungnahme abgegeben werden. An gesetzlichen Feiertagen geschlossen.