Zwei lächelnde Personen in schwarzen Schürzen stehen in Backstube
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Meisterprüfung und Befähigungsprüfung

Alle Informationen zu Voraussetzungen, Modulen und Förderungen

Lesedauer: 2 Minuten

08.11.2023

Neben den freien gibt es auch reglementierte Gewerbe, zu deren Ausübung man einen Befähigungsnachweis braucht. In einem Handwerk ist das vorrangig die Meisterprüfung, in anderen reglementierten Gewerben die Befähigungsprüfung.

Ab dem 18. Lebensjahr können Personen die Meister- oder Befähigungsprüfung ablegen. Eine fachlich spezifische Ausbildung ist dafür nicht unbedingt notwendig. Der Zugang zur Gewerbeausübung kann auch über einen individuellen Befähigungsnachweis erfolgen, dann ist keine Prüfung abzulegen. Die Meisterprüfung ist keine verpflichtende Voraussetzung zur Eröffnung eines Betriebes.


Prüfungsordnungen für Handwerke und reglementierte Gewerbe

Die Gestaltung der Prüfungsordnungen für Handwerke und sonstige reglementierte Gewerbe obliegt den jeweiligen Fachorganisationen der WKÖ. Bei den meisten dieser Gewerbe ist die Meisterprüfung oder die Befähigungsprüfung als eine Variante des Gewerbezugangs vorgesehen.

Meisterprüfung

Die Meisterprüfung besteht aus fünf Modulen und wird von den Meisterprüfungsstellen der Wirtschaftskammern durchgeführt. Das WIFI bietet Kurse für alle Meisterberufe, die es gibt. 

  1. Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  2. Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt
  3. Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil (Modul 3 wird durch bestimmte in der Prüfungsordnung genannte Studienrichtungen, Fachhochschul-Studiengänge oder berufsbildende höheren Schulen* ersetzt)
  4. Ausbilderprüfung oder Ersatz der Ausbilderprüfung
  5. Unternehmerprüfung oder Ersatz der Unternehmerprüfung

Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, darf zur Meisterprüfung antreten.

Befähigungsprüfung

Für eine große Anzahl von reglementierten Gewerben kann der Gewerbezugang ebenfalls in einer Prüfung (Befähigungsprüfung) bestehen. Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, darf zur Prüfung antreten.

Prüfungskommissionen

Nicht für jedes Gewerbe ist in jedem Bundesland eine Prüfungskommission vorgesehen. In welchem Bundesland welche Prüfung durchgeführt wird sehen Sie in dieser Liste.

Prüfungsgebühren

Die Gebühren sind in der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) geregelt.

Die Bundesregierung hat die rechtlichen Grundlagen für die Freistellung von Prüfungsgebühren für Modulprüfungen von Meister- und Befähigungsprüfungen sowie für die Unternehmerprüfung ab 1.1.2024 rückwirkend zum 1. Juli 2023 geschaffen.

Zu den häufigen Fragen zu Prüfungsgebühren bei Meisterprüfung und Befähigungsprüfung

Vorbereitungskurse

Vorbereitungskurse sind freiwillig und werden für einige Prüfungen von den Landesinnungen der Landeskammern angeboten. Für welche Prüfung ein Vorbereitungskurs angeboten wird, können Sie bei der zuständigen Landesinnung oder der Bundesinnung erfragen. In vielen Bundesländern bieten auch die Wirtschaftsförderungsinstitute der Landeskammern (WIFI) Vorbereitungskurse an. 

Förderungen

Die Richtlinien, wer, wann und wofür Anspruch auf eine Förderung hat, sind individuell geregelt. Es gibt Förderungen des Bundes, des Landes, einer Gemeinde oder der EU. Abgewickelt werden diese Förderungen über verschiedene Organisationen.

Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der für Ihr Bundesland zuständigen Meisterprüfungsstelle. Die WKO bietet mit der eine umfassende Übersicht und die Möglichkeit, gezielt nach Förderungen zu suchen.

Gütesiegel „Meisterbetrieb“ und Gütesiegel „staatlich geprüft“

Das Gütesiegel "Meisterbetrieb" darf von einem Unternehmen geführt werden,
dessen Inhaber:in oder gewerberechtliche/r Geschäftsführer:in eine Meisterprüfung oder eine von 14 handwerksähnlichen Befähigungsprüfungen (Elektrotechnik, Gas- und Sanitärtechnik, Kontaktlinsenoptik, Kosmetik - Schönheitspflege, Piercen, Tätowieren, Fußpflege, Massage, Bestattung, Vulkaniseur, Waffengewerbe - Büchsenmacher, Sprengungsunternehmen sowie Baumeister, Brunnenmeister, Holzbau-Meister und Steinmetzmeister) erfolgreich abgelegt hat.

Das Gütesiegel „staatlich geprüft“ gilt für jene reglementierten Gewerbe, für die eine Befähigungsprüfung vorgesehen ist (keine Handwerke, Anhang 1).Es darf nur von einem Unternehmen geführt werden, dessen Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die staatliche Befähigungsprüfung erfolgreich abgelegt hat.

Zu den Gütesiegel-Detailinfos
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