Lehre nach der Matura
Alle Infos zum Modell der verkürzten Lehrzeit, Lehrlingseinkommen, Berufsschule und Förderungen für Lehrbetriebe
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Die verkürzte Lehrzeit für Maturantinnen und Maturanten
Wer bereits eine Matura oder eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, kann schneller einen Beruf erlernen. Die Lehrzeit verkürzt sich genau um ein Jahr: Das heißt aus 3 Jahren Lehrzeit werden 2 Jahre, aus 4 Jahren werden 3 Jahre. Die Verkürzung ist nicht verpflichtend, es kann auch die normale Lehrzeit vereinbart werden.
Die Verkürzung findet so statt, dass sich die jeweiligen Lehrjahre reduzieren:
- Bei Verkürzung von dreijährigen Lehrberufen ist das pro Lehrjahr ein Drittel: Statt 12 Monaten dauert jedes „Lehrjahr“ nur 8 Monate.
- Bei vierjährigen Lehrberufen werden die ersten beiden Lehrjahre ebenfalls auf 8 Monate verkürzt, die letzten beiden auf 10 Monate (8-8-10-10 Monate).
- Bei 3,5-jährigen Lehrberufen bleibt das letzte Halbjahr unverändert (8-8-8-6 Monate).
Lehrlingseinkommen bei verkürzter Lehrzeit
Bei verkürzter Lehrzeit gibt es Sonderregelungen betreffend das Lehrlingseinkommen. Diese können sich aus dem jeweiligen Kollektivvertrag oder aus Vorgaben eines Fördermodells (siehe unten) ergeben.
Als Grundregel bei verkürzter Lehrzeit gilt, dass sich das Lehrlingseinkommen an die Verkürzung der Lehrjahre anpasst: Bei dreijährigen Lehrberufen ist daher für die ersten 8 Monate das Einkommen für das 1. Lehrjahr, für die zweiten 8 Monate für das zweite Lehrjahr und für die dritten 8 Monate für das dritte Lehrjahr zu zahlen.
Oft wird bereits im ersten Lehrjahr das Einkommen für das 2. Lehrjahr bezahlt.
Für über-18-jährige Lehrlinge ist in manchen Kollektivverträgen ein erhöhtes Lehrlingseinkommen verpflichtend vorgesehen. Auch aus Förderrichtlinien kann sich ein höheres Lehrlingseinkommen ergeben
Berufsschule bei verkürzter Lehrzeit
Die Umsetzung der verkürzten Lehrzeit in der Berufsschule hängt vom jeweiligen Lehrberuf ab: In einigen Lehrberufen gibt es bereits eigene Klassen für Lehrlinge mit verkürzter Lehrzeit, die auf die abweichende Dauer der einzelnen „Lehrjahre“ abgestimmt sind. Dies ist derzeit in Wien in folgenden Berufen der Fall: Bürokaufmann/frau, Reisebüroassistent/in, Konditor/in
In Lehrberufen, wo es keine eigenen Klassen gibt, muss die Abwicklung mit der jeweiligen Berufsschule besprochen werden. Im Regelfall können MaturantInnen eine Schulstufe der Berufsschule überspringen, sodass sich der Abschluss der Berufsschule in der verkürzten Lehrzeit ausgeht. Zusätzlich können auf Antrag MaturantInnen von einzelnen Fächern befreit werden, wenn sie bereits entsprechende Vorkenntnisse haben.
Liste der Wiener Berufsschulen
Förderungen für Lehrbetriebe, die Maturantinnen und Maturanten aufnehmen:
- Seitens des AMS Wien
- Achtung: Voraussetzung ist immer eine Kontaktaufnahme mit dem AMS betreffend den konkreten Lehrling vor Beginn der Lehrzeit!
Förderungen über die Lehrlingsstelle
Basisförderung: (LJ=Lehrjahr) wird nach Ablauf des jeweiligen Lehrjahres ausbezahlt
- 1. LJ 3 Bruttolehrlingseinkommen (BLE)
- 2. LJ 2 Bruttolehrlingseinkommen (BLE)
- 3. LJ 1 Bruttolehrlingseinkommen (BLE)
Achtung: Bei Lehrzeitverkürzung verkürzen sich die „Lehrjahre“ wie folgt, die Basisförderung wird aliquotiert:
- 8-8-8 Monate (3 Lehrjahre auf 2 Lehrjahre)
- 8-8-8-6 Monate (3,5 Lehrjahre auf 2,5 Lehrjahre)
- 8-8-10-10 Monate (4 Lehrjahre auf 3 Lehrjahre)
Beispiel Koch (3 Lehrjahre auf 2 verkürzt)
- 1. LJ BLE-700-Basisförderung 1 = 1.400,00 Euro
- 2. LJ BLE-800-Basisförderung 2 = 1.067,00 Euro
- 3. LJ BLE-900-Basisförderung 3 = 600,00 Euro
- Lehre für Erwachsene
- (bestimmte Voraussetzungen – nicht bei gleichartiger AMS-Förderung) wie Basisförderung, Berechnungsgrundlage ist das Hilfskräfteentgelt.
- Auslandspraktikum
- Absolvierung berufsbezogenes Praktikum im Ausland. Ersatz der Bruttolehrlingseinkommen für die Zeit des Praktikums im Ausland.
- Zusatzkurse für Lehrlinge, Ausbildungsverbund
- Kurse: 75 Prozent bis zu 3.000,00 Euro pro Lehrling über die Ausbildungszeit im Lehrbetrieb. Vorbereitungskurs auf die Lehrabschlussprüfung: 75 Prozent bis zu 500,00 Euro
- Prämie für Lehrabschlussprüfungen mit Auszeichnung bzw. Gutem Erfolg
- 250,00 Euro für Ausgezeichneten Erfolg und 200,00 Euro für Guten Erfolg
- Coaching für Lehrberechtigte (LBC) und Lehrlinge (LLC) - kostenlos
- LBC: z. B. Unterstützung beim Umgang mit älteren Lehrlingen
LLC: z. B. Unterstützung bei der Umstellung von Schule auf Beruf
Stand: 20.05.2021