Drei Personen, zwei davon mit orangem Ohrenschutz um den Hals, blicken und greifen nach Werkstück aus Holz
© alfa27 | stock.adobe.com

Unternehmerprüfung und Ausbilderprüfung

Rechtliche und pädagogische Infos zur Unternehmer- und Ausbilderprüfung

Lesedauer: 1 Minute

13.09.2024

Die Unternehmerprüfung vermittelt das Wissen, das für eine erfolgreiche kaufmännische Unternehmensführung nötig ist. Sie ist ein Teil aller Meisterprüfungen, ist für alle Handwerke und fast alle sonstigen Gewerbe gleich und wird bei fast allen Meister- oder Befähigungsprüfungen angerechnet.

Die Ausbilderprüfung vermittelt das pädagogische und rechtliche Wissen für die Lehrlingsausbildung. Soll im Betrieb ein Lehrling ausgebildet werden, so hat zumindest ein Ausbilder die Ausbilderprüfung nachzuweisen.

Unternehmerprüfung

Die Unternehmerprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil mit den folgenden Aufgabenstellungen:

  • Projektarbeit
  • Rechtskunde
  • Marketing
  • Rechnungswesen
  • Kommunikation
  • Verhalten innerhalb des Unternehmens und gegenüber nicht dem Unternehmen angehörigen Personen und Institutionen
  • Organisation
  • Mitarbeiterführung und Personalmanagement

Für die Unternehmerprüfung gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen.

Für die selbstständige Ausübung eines Handwerkes und einiger reglementierter Gewerbe ist die Unternehmerprüfung als Modul Voraussetzung. Wurde die Unternehmerprüfung bereits abgelegt, so ist sie bei jeder weiteren Meisterprüfung und bei fast allen Befähigungsprüfungen anzurechnen. Es besteht auch die Möglichkeit einen Unternehmerführerschein® zu absolvieren. Er ersetzt die Unternehmerprüfung.

Ausbilderprüfung

Zur Ausbilderprüfung darf jede Person, die eigenberechtigt ist, also die das 18. Lebensjahr vollendet hat, antreten.

  • Bei den Meisterprüfungen ist die Ausbilderprüfung als Modul 4 verpflichtend vorgesehen. 
  • Bei den Befähigungsprüfungen ist die Ausbilderprüfung verpflichtend abzulegen, sofern es einen einschlägigen Lehrberuf gibt. Gibt es keinen einschlägigen Lehrberuf, so kann die Befähigungsprüfungsordnung vorsehen, dass auf die Ablegung der Ausbilderprüfung verzichtet werden kann.
  • Wurde die Ausbilderprüfung bereits abgelegt, so ist sie bei jeder weiteren Meister- oder Befähigungsprüfung anzurechnen.

Ersatz oder Entfall der Ausbilderprüfung

Die erfolgreich abgelegte Unternehmerprüfung ersetzt die Ausbilderprüfung. Auch andere Prüfungen können eine Unternehmerprüfung ersetzen – diese ersetzen aber nicht automatisch die Ausbilderprüfung. Die Ausbilderprüfung kann auch durch einen Ausbilderkurs ersetzt werden, der mindestens 40 Unterrichtseinheiten dauert und mit einem Fachgespräch abgeschlossen wird.

Welche anderen Ausbildungen die Ausbilderprüfung bzw. den Ausbilderkurs ersetzten, können Sie unter Ausbilderprüfung nachlesen.