Lehrberufspaket 2023

Das Lehrberufspaket 2023 wurde mit 15.12.2023 kundgemacht. Die Lehrberufe treten unterschiedlich in Kraft.

Lesedauer: 1 Minute

09.07.2024

1 neuer Lehrberuf

Kosmetik & Fußpflege – die ehemalige Doppellehre wurde zu einem Lehrberuf zusammengefasst – BGBl 390/2023

 

4 Novellierungen

Kosmetik (Kosmetologie) tritt am 1.2.2024 in Kraft –BGBl 389/2023

Fußpflege (Podologie) tritt am 1.2.2024 in Kraft -BGBl 388/2023

Fleischverarbeitung tritt am 1.1.2024 in Kraft -BGBl 387/2023

Elektrotechnik tritt am 1.1.2024 in Kraft -BGBl 386/2023

 

2 Überleitungen - Ausbildungsversuche werden in Regellehrberufe übergeleitet:

Tierärztliche Ordinationsassistenz tritt am Tag der Kundmachung in Kraft -BGBl 384/2023

Zahnärztliche Fachassistenz tritt am Tag der Kundmachung in Kraft -BGBl 385/2023 

Änderung der Lehrberufsliste (regelt die Verwandtschaften)BGBl 383/2023 


Details zu den einzelnen Lehrberufen:

 

Kosmetik (Kosmetologie) – Lehrzeit 3 Jahre neu statt 2 Jahre bisher

Die derzeit aktuelle Ausbildungsordnung Kosmetik ist am 22.11.1996 (mit einer minimalen Anpassung im Jahr 2006) in Kraft getreten. Durch die Verlängerung der Lehrzeit ist es nun möglich, dass alle berufsrelevanten Techniken möglichst umfassend im Betrieb vermittelt werden (zB Durchführen von Ganzkörperanwendungen wie zB Peelings, Wickel, Body-Wrapping usw. sowie von Schlankheits-, Straffungs- und Cellulitebehandlungen am Körper sowie Behandlungen der apparativen Kosmetik). Die bisherige Dauer von 2 Jahren reicht schon lange nicht mehr aus, die Lehrlinge auf diese neuen Ansprüche hin vorzubereiten. Durch die Verlängerung der Lehrzeit auf drei Jahre erhalten die Lehrbetriebe die Möglichkeit, ihre Lehrlinge im Rahmen einer zukunftsorientierten Ausbildung zu gut vorbereiteten Fachkräften auszubilden. Wichtig sind auch vertiefte Kompetenzen im Bereich Beratung, Kommunikation und der Gewährleistung des persönlichen Wohlempfindens des Kunden/der Kundin bei der Durchführung von Arbeiten sowie verstärkter Fokus auf Hygiene und Gesundheit.

 

Fußpflege (Podologie) – Lehrzeit 3 Jahre neu statt 2 Jahre bisher

Die derzeit aktuelle Ausbildungsordnung Fußpfleger ist bereits am 22.11.1996 in Kraft getreten. Durch die Verlängerung der Lehrzeit ist es nun möglich, dass alle berufsrelevanten Techniken möglichst umfassend im Betrieb vermittelt werden. Folgende Schwerpunkte wurden neu gesetzt bzw. Inhalte ergänzt: Zusätzliche Inhalte im Bereich der Organisation und Arbeitsgestaltung wie zB Anwenden von verschiedenen Informations- und Recherchetechniken und verantwortungsvolles Abwickeln von Zahlungsvorgängen, vertiefte Kompetenzen im Bereich Beratung, Kommunikation und der Gewährleistung des persönlichen Wohlempfindens des Kunden/der Kundin bei der Durchführung von Arbeiten, verstärkter Fokus auf Hygiene und Gesundheit. Die bisherige Dauer von 2 Jahren reicht schon lange nicht mehr aus, die Lehrlinge auf diese neuen Ansprüche hin vorzubereiten. Durch die Verlängerung der Lehrzeit auf drei Jahre erhalten die Lehrbetriebe die Möglichkeit, ihre Lehrlinge im Rahmen einer zukunftsorientierten Ausbildung zu umfassenden Fachkräften auszubilden.

 

Fleischverarbeitung

Aufgrund der steigenden Anforderungen der Konsumenten, der steigenden Nachfrage am Arbeitsmarkt und dem wirtschaftlichen Wachstum der Branche, wird bei den Fachkräften eine hohe fachliche Qualifikation und ein wirtschaftliches Grundverständnis vorausgesetzt, das gemäß den aktuellen Ausbildungsschienen nicht mehr ausreichend erfüllt werden kann. Um als Lehrberuf weiter attraktiv zu bleiben, bedarf es einerseits der fachlichen Vertiefung (zB Bewahrung und Weiterentwicklung der Handwerkstradition, Möglichkeiten zur Spezialisierung) und Erweiterung der Inhalte um wirtschaftliche und digitale Grundkompetenzen. Die Rahmenbedingungen für eine intensivere Beschäftigung mit Rohstoffen, Techniken, Nachhaltigkeit, Sensorik und Spezialitäten (zB Convenience-Produkte) müssen innerhalb der Ausbildung geschaffen werden.

 

Elektrotechnik

Sämtliche Module des Lehrberufes wurden auf den Stand der Technik gebracht, zusätzlich wurde eine Neustrukturierung und neue Bezeichnung von 4 Spezialmodulen vorgenommen, um den technischen Anforderungen und betrieblichen Abläufen gerecht zu werden:

Hauptmodul Elektro- und Gebäudetechnik

Hauptmodul Energietechnik

Hauptmodul Anlagen- und Betriebstechnik

Hauptmodul Automatisierungs- und Prozessleittechnik

Spezialmodul Gebäudetechnik   -   alte Bezeichungen: waren 2 getrennte Module: Gebäudeleittechnik und Gebäudetechnik-Service

Spezialmodul Smart Home   -   alte Bezeichnung: Sicherheitsanlagentechnik

Spezialmodul Erneuerbare Energien und Elektromobilität   -   alte Bezeichnung: Erneuerbare Energien

Spezialmodul Netzwerktechnik   -   alte Bezeichnung: Netzwerk- und Kommunikationstechnik

Spezialmodul Eisenbahnelektrotechnik

Spezialmodul Eisenbahnsicherungstechnik

Spezialmodul Eisenbahnfahrzeugtechnik

Spezialmodul Eisenbahntransporttechnik

Spezialmodul Eisenbahnfahrzeuginstandhaltungstechnik

Spezialmodul Eisenbahnbetriebstechnik

 

 

 

 

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