Erlass über den Ersatz von Lehrzeiten
Gleichhaltung von schulischen Ausbildungsabschlüssen mit facheinschlägigen Lehrabschlüssen
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§ 34a BAG legt bei erfolgreichem Abschluss einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule dieselben Rechtswirkungen wie bei Ablegung der Lehrabschussprüfung in einem facheinschlägigen Lehrberuf fest.
Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hat mittels Erlass verordnet, welche Schul- und Lehrabschlüsse als gleichwertig anzusehen sind. Dieser Erlass legt daher abschließend fest, in welchen Lehrberufen nach erfolgreicher Absolvierung einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule kein Lehrvertrag und daher auch kein Ausbildungsvertrag mehr abgeschlossen werden darf.
Technische und gewerbliche Schulen
5-jährige Höhere Lehranstalt für |
Lehrberuf |
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Elektronik- u. technische Informatik |
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Informatik | Informationstechnologie – Schwerpunkt Betriebstechnik |
Informationstechnologie | Informationstechnologie – Schwerpunkt Systemtechnik |
Bautechnik Ausbildungsschwerpunkt Hochbau, Ausbildungsschwerpunkt Bauwirtschaft, Ausbildungsschwerpunkt Holzbau Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau, Ausbildungsschwerpunkt Umwelttechnik |
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Gebäudetechnik |
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Elektrotechnik |
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Innenarchitektur und Holztechnologien |
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Maschinenbau |
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Grafik- und Kommunikationsdesign |
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Textildesign |
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Mechatronik |
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Chemieingenieure |
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Metallische Werkstofftechnik, Material- und Umwelttechnologie |
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Kunststofftechnik, Kunststoff- und Umwelttechnik |
Fachschule für |
Lehrberuf |
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Bautechnik Bautechnik Hochbautechnologie Bautechnik Tiefbautechnologie |
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Tischlerei |
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Elektrotechnik |
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Elektronik und technische Informatik |
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Maschinenbau-Fertigungstechnik |
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Maschinen- und Anlagentechnik |
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Maschinenbau, Fahrzeugtechnik |
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Chemie |
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Mechatronik |
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Informationstechnik |
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Malerei und Gestaltung |
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Chemische Betriebstechnik |
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Tierpflegeschule an der Vetmeduni Wien des Fonds zur Förderung der Tierpflegerausbildung (TPFS, Schulkennzahl 921710) | Tierpfleger |
Kaufmännische Schulen
Schule |
Lehrberuf |
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Handelsakademie (einschließlich Sonderformen) |
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Handelsakademie – Digital Business | Ergänzend zu HAK: E-Commerce-Kaufmann/E-Commerce-Kauffrau |
Handelsakademie – Industrial Business | Ergänzend zu HAK: Industriekaufmann/Industriekauffrau |
Handelsakademie – Wirtschaft und Recht | Ergänzend zu HAK: |
Handelsakademie mit Ausbildungsschwerpunkt Logistikmanagement | Ergänzend zu HAK: |
Handelsschule (einschließlich Schulversuche und Übergangslehrpläne | Bürokaufmann/Bürokauffrau *mit Pflichtpraktikum |
Humanberufliche Schulen
5-jährige Höhere Lehranstalt für |
Lehrberuf |
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Wirtschaftliche Berufe einschließlich Sonderformen ausgenommen folgender Fachrichtungen:
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Tourismus einschließlich Sonderformen |
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Mode und Bekleidungstechnik einschließlich Sonderformen und Ausbildungsschwerpunkte |
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Fachschule für |
Lehrberuf |
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Dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe |
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Hotelfachschule |
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Tourismusfachschule |
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Gastgewerbefachschule |
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Fachschule für Mode |
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Fachschule für Sozialberufe |
Das BMWFJ legt darüber hinaus fest, dass bei Vorliegen einer Gleichhaltung gemäß § 34a BAG die Anrechnungsbestimmung für verwandte Lehrberufe anzuwenden ist. Das bedeutet, dass bei erfolgreichem Abschluss einer der im Erlass angegebenen Schulen für den zu ersetzenden Lehrberuf und die mit ihm im vollen Ausmaß der Lehrzeit verwandten Lehrberufen kein Lehr- oder Ausbildungsvertrag abgeschlossen werden darf. Soll ein Lehrvertrag in einem verwandten Lehrberuf abgeschlossen werden, der mit dem zu ersetzenden Lehrberuf nur teilweise verwandt ist, dann darf nur über die Restlehrzeit ein Lehrvertrag vereinbart werden.
Um zu erfahren, ob ihr Lehrberuf eine Verwandtschaft laut Erlass aufweist, klicken Sie einfach direkt auf den Lehrberuf neben der absolvierten Schule. Die aktuelle Lehrberufsliste mit allen Lehrberufen deren Lehrzeit und die verwandten Lehrberufen finden Sie auch unter lehrberufsliste.m-services.at.
→ Beispiel für die Anrechnung von Schulzeiten auf verwandte Lehrberufe laut §34a-Erlass:
Der Lehrling hat die 5-jährige Handelsakademie erfolgreich abgeschlossen und möchte einen Lehrvertrag im Lehrberuf Drogist abschließen: ein Lehrvertrag im Lehrberuf Bürokaufmann und in mit ihm in vollem Ausmaß verwandten Lehrberufe ist unzulässig. Der Lehrberuf Drogist/in hat eine Lehrzeit von drei Jahren und ist im Ausmaß von einem Lehrjahr mit dem Lehrberuf Bürokaufmann verwandt, daher kann ein Lehrvertrag über eine Restlehrzeit im Ausmaß von zwei Jahren abgeschlossen werden.
Stand: 30.09.2022