Senkung des FLAF-Beitrages

Das Gesetz wird mit 1.1.2025 wirksam. Innerbetriebliche Senkung bereits 2023 und 2024 per Aktenvermerk möglich

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13.09.2024

Der Dienstgeberbeitrag (DB) zum Familienlastenausgleichsfonds wird von 3,9 auf 3,7 Prozent reduziert. Mit Wirkung ab 1.1.2025 erfolgt diese Senkung per Gesetz.

Bereits für die Jahre 2023 und 2024 ist die Senkung im Wege einer innerbetrieblichen Festlegung möglich, indem im Unternehmen ein Aktenvermerk erstellt und abgelegt wird.

Wir empfehlen Ihnen, diese Möglichkeit zur Senkung der Lohnnebenkosten zu nützen. Erstellen Sie noch im Jahr 2022 einen solchen Aktenvermerk auf dem Briefpapier Ihres Unternehmens mit Stempel, Datum sowie Unterschrift und legen Sie den Aktenvermerk intern ab bzw. übermitteln Sie den Aktenvermerk Ihrer lohn- und gehaltsverrechnenden Stelle.

Muster für einen Aktenvermerk

>> Weitere Informationen auf der Website des Bundesministeriums Arbeit und Wirtschaft:
FAQ: Senkung der Lohnnebenkosten

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