Mehrere Personen in Vogelperspektive um Tisch sitzend auf dem Unterlagen mit Diagrammen, Smartphones, Brillen, Kaffeetassen, Wassergläser und aufgeklappter Laptop zu sehen sind
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Betriebshilfe Steiermark

Unterstützung bei Arbeitsunfähigkeit oder Schwangerschaft - Form - Anspruch - Ausmaß - Kontakt

Lesedauer: 1 Minute

Für Unternehmerinnen und Unternehmer mit wenigen oder keinen MitarbeiterInnen stellen unvorhergesehene Ereignisse eine enorme Herausforderung dar.
Wird die Unternehmerin oder der Unternehmer durch Unfall oder Krankheit arbeitsunfähig und bietet sich niemand an, der den Betrieb in der Zwischenzeit weiterführt, kann die Existenz des Betriebes plötzlich gefährdet sein.
Auch bei erfreulichen Ereignissen, wie einer bevorstehenden Mutterschaft, haben Unternehmerinnen oft keine Lösung für die damit verbundenen Anforderungen, Familie und Unternehmen zu vereinbaren.

Das steirische Modell

Damit es in solchen Notfällen nicht zur Gefährdung oder sogar Schließung von Betrieben kommen muss, wurde von Frau in der Wirtschaft der Wirtschaftskammer Steiermark gemeinsam mit der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen der Verein "Betriebshilfe für die Steirische Wirtschaft“ ins Leben gerufen.

Form der Unterstützung

Der Verein "Betriebshilfe für die Steirische Wirtschaft“ stellt kostenlos eine Ersatzarbeitskraft zur Verfügung, die während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit im Betrieb vorübergehend einspringt.

Anspruch auf Betriebshilfe

Anspruch auf Betriebshilfe haben jede steirische Unternehmerin und jeder steirische Unternehmer

  • mit einem Jahresgesamteinkommen (versicherungspflichtige und andere Einkünfte) bis zu € 25.382,04 (Wert 2024)
  • im Fall von Krankheit, Unfall oder Krankenhausaufenthalt mit anschließendem Heilverfahren bei mehr als 14-tägiger Arbeitsunfähigkeit.

Anspruch auf Betriebshilfe hat außerdem jede steirische Unternehmerin während der Mutterschutzzeit.

Tipp!

Jede Unternehmerin erhält die Betriebshilfe kostenlos für die Dauer des gesamten Mutterschutzes. Es gilt keine Einkommensgrenze.


Vorsicht!
Sofern ein Betriebshelfer über den Verein beigestellt wird, gebührt kein Wochengeld.


Ausmaß der Betriebshilfe

Die Betriebshilfe gebührt ab einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 14 Tagen für maximal 70 Arbeitstage (40 Wochenstunden) pro Kalenderjahr.

Die Betriebshilfe gebührt bei Mutterschaft für die Dauer der Mutterschutzzeit (im Normalfall acht Wochen vor und nach der Geburt).

Weitere Informationen

Weitere Informationen können Sie der Internetseite www.wko.at/stmk/betriebshilfe entnehmen.

Stand: 01.01.2024