![Lächelnde Person in gelber Schutzweste hält weißes Paket in Händen, im Hintergrund verschwommen weitere Personen in Gang einer Lagerhalle vor Regalen stehend](https://www.wko.at/GenticsImageStore/448/252/cropandresize/smart/0/166/3200/1800/oe/lehre/lehre-lagerlogistik-adobestock-monkey-business-494487240.jpeg)
Kostenfreier wiederholter Antritt zur Lehrabschlussprüfung
Förderung für Lehrlinge
Lesedauer: 1 Minute
Es gibt die Möglichkeit eines kostenfreien zweiten und dritten Antritts zur Lehrabschlussprüfung (derzeit 100 Euro pro Prüfung zuzüglich eventueller Materialkosten).
Voraussetzung
- Es gelten zwei „Freiantritte“ zur Wiederholungsprüfung pro Lehrberuf/Modul.
- Es muss vorher eine Prüfung in diesem Lehrberuf/Modul als „nicht bestanden“ abgelegt sein.
- Bei unentschuldigtem Fernbleiben ist einer der zwei „Freiantritte“ verwirkt.
- Nach einem unentschuldigten Fernbleiben muss für den darauffolgenden Termin die Prüfungstaxe bezahlt werden. Erst nach Ablegen dieser Prüfung mit „nicht bestanden“ kann der nächste Termin wieder mit erlassener Prüfungstaxe/Materialkosten stattfinden.
- Eine Förderung kann immer nur nach Maßgabe der vorhandenen Fördermittel zugesagt werden.
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Stand: 25.01.2022