Der Lehrvertrag bei Lehre und Matura
Änderungen im Lehrvertrag
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Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Modelle bei Lehre und Matura:
Begleitendes Modell
Die Maturavorbereitung erfolgt ohne Anrechnung auf die Arbeitszeit – es gibt daher auch keinerlei Auswirkungen auf den Lehrvertrag, die Entlohnung, die Sozialversicherung oder die Beschulung.
Integriertes Modell (IM)
Die Maturavorbereitung wird auf die Arbeitszeit angerechnet - hier gibt es wiederum zwei Varianten:
- Verlängerte Lehrzeit
- Keine Verlängerung der Lehrzeit
Auswirkungen auf den Lehrvertrag
IM mit Lehrzeitverlängerung
Es wird ein neuer Lehrvertrag erstellt und die Lehrzeit korrigiert. Für die Verlängerung steht ein Rahmenzeitraum im Ausmaß der Gesamtanzahl der Arbeitstage, die die betreffenden Vorbereitungsmaßnahmen während der Lehrzeit umfassen, zur Verfügung.
Ablauf der Lehrvertragsänderung beim integrierten Modell mit Lehrzeitverlängerung:
- Der Umstieg auf Lehre und Matura mit verlängerter Lehrzeit wird vom Lehrbetrieb bei der Lehrlingsstelle bekannt gegeben.
- Nach Beginn der Maturavorbereitung wird von der Lehrlingsstelle ein neuer Lehrvertrag vorbereitet und von den Vertragsparteien unterzeichnet
- Zuletzt wird der Vertrag von der Lehrlingsstelle bestätigt.
Wenn der Lehrling die Maturavorbereitung abbricht, dann muss das
Lehrzeitende im Lehrvertrag wieder rückdatiert werden. Für jedes Jahr in
der Maturavorbereitung bleibt die Lehrzeit jedoch um die bereits absolvierte Zeit verlängert.
Auswirkungen auf die Entlohnung
IM mit Lehrzeitverlängerung
Es ist möglich, die Lehrlingsentschädigung des jeweiligen Lehrjahres nicht für 12 Monate zu bezahlen, sondern analog zu der durch die Freistellung für die Maturavorbereitung längeren Ausbildungszeit in jedem Lehrjahr.
IM ohne Lehrzeitverlängerung
Die Kosten der Freistellung für die Maturavorbereitung werden über eine Lehrbetriebsförderung am Ende des jeweiligen Schuljahres abgegolten. Einzureichen ist der Antrag bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer.
Auswirkungen auf die Sozialversicherung
IM mit Lehrzeitverlängerung
Die Verlängerung der Lehrzeit muss bei der ÖGK bekannt gegeben werden. Die Beitragssätze werden jedoch nicht auf die eventuelle Entlohnung für die verlängerten Lehrjahre abgestimmt, sondern jeweils für 12 Monate berechnet.
IM ohne Lehrzeitverlängerung
Keine Auswirkungen.
Auswirkungen auf den Berufsschulbesuch
Eine Freistellung vom Berufsschulunterricht für die Maturavorbereitung ist nicht vorgesehen. Einige Berufsschulen stellen aber trotzdem zumindest teilweise für die Maturavorbereitung frei, wenn schulische Gründe nicht dagegen sprechen.
Bei Lehrzeitverlängerung endet vor allem bei Jahres-Berufsschulen die Berufsschulpflicht meist lange vor dem Lehrvertragsende. Das heißt, dass auch die Lehrabschlussprüfung nicht zeitnahe zur letzten Berufsschulklasse abgelegt werden kann. Außer der Betrieb stimmt einem vorzeitigen Antritt zu, was die Verlängerung aber wieder ad absurdum führt.
Stand: 19.07.2022