Familienhafte Mitarbeit
Kinder - Ehegatten - andere Familienangehörige - Sozialversicherungspflicht
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In Familienbetrieben kommt es häufig vor, dass Ehepartner, Kinder oder auch andere Familienangehörige mitarbeiten ("aushelfen“), ohne dass sie dafür ein Entgelt erhalten. Es fragt sich unter welchen Voraussetzungen eine Gebietskrankenkasse in diesen Fällen ein Versicherungsverhältnis herstellen und Beiträge verlangen kann.
Detaillierte Informationen zur Familienhafte Mitarbeit in Betrieben sowie eine Mustervereinbarung und ein Merklatt finden sich auf der Webseite der Österreichischen Gesundheitskasse.
Hinweis:
„Bei diesem Inhalt handelt es sich um eine rechtliche Information aufgrund der geltenden Rechtslage bzw. Rechtsprechung. Es wird dadurch weder eine Meinung der Wirtschaftskammer, noch eine Anleitung zu einem bestimmten Verhalten wiedergegeben.“
Stand: 15.06.2021