Was bedeutet die Ausbildungspflicht bis 18 für Unternehmen?
Dieses Bundesgesetz regelt die Verpflichtung zu einer Bildung oder Ausbildung für Jugendliche, welche die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben (Ausbildungspflicht).
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Das AusbildungsPflichtGesetz (APflG) ist seit 2017 in Kraft, schließt direkt an die neunjährige Schulpflicht an und legt fest, dass Jugendliche bis zu ihrem 18. Geburtstag eine über den Pflichtschulabschluss hinausgehende formelle Ausbildung oder einen weiteren Schulbesuch absolvieren müssen.
Für die Einhaltung der Ausbildungspflicht sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich. Unternehmen sollten aber Bescheid wissen, dass im Sinne der Ausbildungspflicht Jugendliche unter 18 Jahren daher nur im Rahmen von Lehr- bzw. Ausbildungsverhältnissen im Unternehmen eingesetzt werden sollten. Eine Beschäftigung von Jugendlichen ohne Ausbildungsvertrag ist nur unter eingeschränkten Bedingungen möglich:
- in ausbildungsfreien Zeiten bis zu drei Monate im Kalenderjahr (z. B. in den Ferien), oder
- neben dem Schulbesuch oder einer beruflichen Ausbildung, oder
- wenn bereits eine Ausbildung abgeschlossen wurde, oder
- wenn dies ausdrücklich im Perspektiven- oder Betreuungsplan des oder der Jugendlichen befristet festgelegt wurde. Einen solchen Plan erarbeitet das Jugendcoaching oder das AMS
Bei Fragen zur Ausbildungspflicht können sich Betriebe, Jugendliche und Eltern an die Koordinierungsstelle AusBildung bis 18/Ausbildung – Beruf Salzburg wenden: Tel. 0800 700 118, E-Mail: info@kost-salzburg.at.