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Können sich ­Lehrlinge Kursmaßnahmen fördern lassen?

Lehrlinge haben dreimal pro Jahr die Möglichkeit, sich 100% der Kosten für genehmigte Kurse/Schulungen bis zu einer Obergrenze von 500 € je Maßnahme (inkl. allfälliger USt.) fördern zu lassen.

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Aktualisiert am 14.09.2024

Ziel dieses sogenannten Digi-Schecks ist es, die Auszubildenden und ausbildenden Unternehmen bei der Vermittlung zukunftsrelevanter Kompetenzen in den Bereichen Digitalisierung, Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Energie- und Ressourcenmanagement sowie Internationalisierung im Rahmen der dualen Ausbildung zu unterstützen und die entsprechenden Inhalte breit in die Ausbildung einfließen zu lassen.
Der Antrag für diese Förderung kann von Lehrlingen alleine oder auch gemeinsam mit Bildungsanbietern gestellt werden, wenn diese den Kurs bis zur Obergrenze der Förderung vorfinanzieren. Der Lehrling kann den Kurs auch durch Dritte (Lehrberechtigten oder Eltern) vorfinanzieren lassen. Die Förderung wird dann direkt an die Eltern oder den Lehrberechtigten überwiesen.
Aufgrund der besonderen inhaltlichen Fokussierung müssen die förderbaren Kurse erst von den Bildungsanbietern zur Genehmigung eingereicht werden.
Gefördert werden Lehrlinge mit aufrechtem Lehrvertrag in Lehrbetrieben. Nicht gefördert werden Lehrlinge aus überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen, da für diese eigene Unterstützungsleistungen be­­reitgestellt werden.