Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen, Fachverband
Kollektivvertrag Beförderungsgewerbe und Taxi
Aktuelle Kollektivvertrags(rahmen)texte, Löhne, Gehälter und Zusatzinformationen für Angestellte, Arbeiter:innen und Lehrlinge
Lesedauer: 1 Minute
06.12.2024
Übersicht der gültigen Kollektivvertragsvereinbarungen, Lohn- und Gehaltstabellen sowie Zusatz- und Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer:innen im Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen (Taxi).
Kollektivverträge
Kollektivvertrag 2025
- Information zum KV-Abschluss für Arbeiter:innen 2025
Mindestlohn beträgt ab 1.1.2025 Euro 2.000,00 - Information zum KV-Abschluss für Angestellte 2025
Die monatlichen Mindestgehälter der Gehaltstafel werden ab 1.1.2025 linear um 3,60 % erhöht. - Kollektivvertrag für Angestellte, gültig ab 1.1.2025
Kollektivvertrag 2024
- Information zum KV-Abschluss für Arbeiter:innen 2024
Mindestlohn beträgt ab 1.1.2024 Euro 1.880,00 - Kollektivvertrag Arbeiter:innen, gültig ab 1.1.2024
- Information zum KV-Abschluss für Angestellte 2024
Die monatlichen Mindestgehälter der Gehaltstafel werden ab 1.1.2024 linear um 9 % erhöht. - Kollektivvertrag für Angestellte, gültig ab 1.1.2024
Zusatzkollektivvertrag
- Zusatzkollektivvertrag Mitarbeiterprämie Personenbeförderungsgewerbe, Arbeiter:innen, gültig ab 1.1.2024
- Zusatzkollektivvertrag Mitarbeiterprämie Personenbeförderungsgewerbe, Angestellte, gültig ab 1.1.2024
Kollektivvertrag 2023
- Information zum KV-Abschluss für Arbeiter/innen 2023
Mindestlohn beträgt ab 1.1.2023: Euro 1.705,- - Kollektivvertrag Arbeiter/innen, gültig ab 1.1.2023
- Information zum KV-Abschluss für Angestellte 2023
Die monatlichen Mindestgehälter der Gehaltstafel werden ab 1.1.2023 linear um 8 % erhöht. - Kollektivvertrag für Angestellte, gültig ab 1.1.2023
Kollektivvertrag 2022
- Information zum KV-Abschluss für Arbeiter:innen 2022
Mindestlohn beträgt ab 1.1.2022: Euro 1.555,00 - Kollektivvertrag Arbeiter:innen, gültig ab 1.1.2022
- Information zum KV-Abschluss für Angestellte 2022
Die monatlichen Mindestgehälter der Gehaltstafel werden ab 1.1.2022 linear um 2,50 % erhöht. - Kollektivvertrag für Angestellte, gültig ab 1.1.2022
Landeskollektivverträge
Die Bundesländer Wien, Steiermark, Salzburg , Tirol und Vorarlberg verfügen über eigene Lohnübereinkommen.
- Kollektivvertrag Arbeiter/innen Tirol, gültig ab 1.1.2023
- Kollektivvertrag Arbeiter/innen Vorarlberg, gültig ab 1.1.2025
- Kollektivvertrag Arbeiter/innen Steiermark, gültig ab 1.1.2015
- Kollektivvertrag Arbeiter/innen Wien, gültig ab 1.7.2011
Lenkprotokoll-Verordnung
- Lenkprotokoll-Verordnung (Quelle: Bundeskanzleramt/Rechtsinformationssystem)