Information zum KV-Abschluss für Angestellte der Taxi- und Mietwagenbranche 2025
- Gilt für:
- Österreichweit
Die Kollektivvertragsverhandlungen mit der Gewerkschaft GPA wurden am 3.12.2024 abgeschlossen.
Änderungen 2025
1. Mindestgehälter:
Die monatlichen Mindestgehälter der Gehaltstafel werden ab 1.1.2025 linear um 3,60 % erhöht.
2. Der neue KV tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft.
Der Kollektivvertrag steht auf der Fachverbandswebsite (http://wko.at/taxi) unter dem Menüpunkt "Kollektivvertrag" als Download zur Verfügung.
Gehaltstafel 2025
Beschäftigungsgruppe 1
Angestellte mit einfacher Tätigkeit
a) € 2.089,50
b) € 2.158,40
c) € 2.241,20
Beschäftigungsgruppe 2:
Angestellte, die nach allgemeinen Richtlinien oder Weisungen schwierige Arbeiten selbständig erledigen
a) € 2.258,00
b) € 2.340,70
c) € 2.423,70
Beschäftigungsgruppe 3:
Angestellte mit schwieriger, selbständiger Tätigkeit
a) € 2.598,80
b) € 2.709,10
c) € 2.805,70
Beschäftigungsgruppe 4:
Angestellte und Verantwortliche in leitender Stellung (wie z.B. gewerberechtlicher Geschäftsführer)
a) € 3.031,90
b) € 3.170,30
c) € 3.445,90
a) bis zu fünf Berufsjahren
b) mehr als fünf bis zu zehn Berufsjahren
c) bei mehr als zehn Berufsjahren
Lehrlingseinkommen (gemäß Artikel XV/1)
1. Lehrjahr € 731,30
2. Lehrjahr € 1.044,80
3. Lehrjahr € 1.462,70