Information zum KV-Abschluss für Angestellte der Taxi- und Mietwagenbranche 2023

Gilt für:
Österreichweit

Die Kollektivvertragsverhandlungen mit der Gewerkschaft GPA wurden am 23.11.2022 abgeschlossen.

Änderungen 2023

1. Mindestgehälter: Die monatlichen Mindestgehälter der Gehaltstafel werden ab 1.1.2023 linear um 8 % erhöht.

2. Stufenplan Mindestgehalt für Brutto-Mindestgehalt 2.000,00 Euro
Die Sozialpartner kommen überein, spätestens mit 1.1.2025 in allen Gehaltsgruppen ein Brutto-Mindestgehalt von 2.000,00 Euro zu erreichen

3. Der neue KV tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft.
Der Kollektivvertrag steht auf der Fachverbandswebsite (http://wko.at/taxi) unter dem Contentpunkt "Kollektivvertrag" als Download zur Verfügung.

Gehaltstafel 2023

a) bis zu fünf Berufsjahren
b) mehr als fünf bis zu zehn Berufsjahren
c) bei mehr als zehn Berufsjahren

Beschäftigungsgruppe 1:
Angestellte mit einfacher Tätigkeit

a) 1.850,40 Euro
b) 1.911,40 Euro
c) 1.984,70 Euro

Beschäftigungsgruppe 2:
Angestellte, die nach allgemeinen Richtlinien oder Weisungen schwierige Arbeiten selbständig erledigen

a) 1.999,50 Euro
b) 2.072,80 Euro
c) 2.146,30 Euro

Beschäftigungsgruppe 3:
Angestellte mit schwieriger, selbständiger Tätigkeit

a) 2.301,40 Euro
b) 2.399,10 Euro
c) 2.484,60 Euro

Beschäftigungsgruppe 4:
Angestellte und Verantwortliche in leitender Stellung (wie zB. gewerberechtlicher Geschäftsführer)

a) 2.684,90 Euro
b) 2.807,40 Euro
c) 3.051,60 Euro

Lehrlingseinkommen (gemäß Artikel XV/1)

1. Lehrjahr 647,60 Euro
2. Lehrjahr 925,20 Euro
3. Lehrjahr 1.295,30 Euro