Information zum KV-Abschluss für Angestellte der Taxi- und Mietwagenbranche 2024

Gilt für:
Österreichweit

Die Kollektivvertragsverhandlungen mit der Gewerkschaft GPA für Angestellte im Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw wurden am 7.12.2023 abgeschlossen.

Änderungen 2024

1. Mindestgehälter: Die monatlichen Mindestgehälter der Gehaltstafel werden ab 1.1.2024 linear um 9,00 % erhöht.

2. Der neue KV tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.
Der Kollektivvertrag steht auf der Fachverbandswebsite (www.wko.at/taxi) unter dem Contentpunkt "Kollektivvertrag" als Download zur Verfügung. 

Gehaltstafel 2024

a) bis zu fünf Berufsjahren 
b) mehr als fünf bis zu zehn Berufsjahren
c) bei mehr als zehn Berufsjahren

Beschäftigungsgruppe 1:
Angestellte mit einfacher Tätigkeit

a) 2.016,90 Euro
b) 2.083,40 Euro
c) 2.163,30 Euro

Beschäftigungsgruppe 2:
Angestellte, die nach allgemeinen Richtlinien oder Weisungen schwierige Arbeiten selbständig erledigen

a) 2.179,50 Euro
b) 2.259,40 Euro
c) 2.339,50 Euro

Beschäftigungsgruppe 3: 
Angestellte mit schwieriger, selbständiger Tätigkeit

a) 2.508,50 Euro
b) 2.615,00 Euro
c) 2.708,20 Euro

Beschäftigungsgruppe 4:
Angestellte und Verantwortliche in leitender Stellung (wie z.B. gewerberechtlicher Geschäftsführer)       

a) 2.926,50 Euro
b) 3.060,10 Euro
c) 3.326,20 Euro

Lehrlingseinkommen (gemäß Artikel XV/1)   

1. Lehrjahr 705,90 Euro
2. Lehrjahr 1.008,50 Euro
3. Lehrjahr 1.411,80 Euro