Information zum KV-Abschluss für Arbeiter/innen der Taxi- und Mietwagenbranche 2024
- Gilt für:
- Österreichweit
Kollektivvertragsverhandlungen (VIDA) abgeschlossen
Mindestlohn beträgt ab 1.1.2024 Euro 1.880,-
Die Kollektivvertragsverhandlungen mit der Gewerkschaft Vida wurden am 7.12.2023 mit folgendem Ergebnis abgeschlossen.
1. Mindestlöhne:
Die bisher geltenden Mindestlöhne (Euro 1.705,-) werden wie folgt geändert:
- ab 01.01.2024: 1.880,- Euro
- ab 01.01.2025: 2.000,- Euro
Für den Fall, dass die rollierende Inflation im Zeitraum von 11/2023 bis 10/2024 den Wert von 8,0 % überschreitet, haben die KV-Parteien Verhandlungen über eine Mindestlohnanpassung aufzunehmen.
Alle Forderungen der Vida nach einer Reduzierung der Normalarbeitszeit vorerst erfolgreich abgewehrt werden.
2. Rahmenrechtliche Änderung: Neuregelung Urlaubszuschuss (UZ) und Weihnachtsremuneration (WR)
Die bisherige Regelung, wonach im 1. Jahr der Betriebszugehörigkeit nur ein ¾ Brutto-KV-Mindestmonatslohn zusteht, wird geändert.
Ab 1.1.2024 beträgt die Berechnungsbasis für die Sonderzahlungen für alle Arbeitnehmer 1 Brutto-KV Mindestmonatslohn - die bisherige Unterscheidung zwischen ¾ und 1 Brutto-KV Mindestmonatslohn entfällt.
Für alle Arbeitnehmer, die sich an den Stichtagen (1. Juni bzw. 1. Dezember 2024) noch nicht im 2. Jahr der Betriebszugehörigkeit befinden, erfolgt eine Übergangsregelung (aliquote Berechnung).
3. Einigkeit wurde zwischen den Sozialpartnern darüber hergestellt,
dass Erhöhungen des Mindestlohnes zu Tarifanpassungen (bei Taxi-, Patienten- oder Schülerbeförderungstarifen) führen muss, welche die Gewerkschaft Vida im Rahmen Ihrer Möglichkeiten unterstützen wird.
4. Der neue KV tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.
Organisatorischer Hinweis:
Der Kollektivvertrag steht auf der Homepage des Fachverbandes www.wko.at/taxi als Download zur Verfügung.