Restaurantleiterin bei einer Teambesprechung
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Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft

Kollektivvertrag Neu für Gastronomie und Hotellerie ab 1.11.2024

Fakten und Informationsangebote für Unternehmen im Hotel- und Gastgewerbe 

Lesedauer: 1 Minute

16.09.2024

1. Inkrafttreten

Mit 1.11.2024 tritt für alle Arbeitnehmer:innen im Hotel- und Gastgewerbe ein neuer Kollektivvertrag in Kraft. Dieser gilt sowohl für Arbeiter:innen als auch Angestellte sowie Lehrlinge und Praktikant:innen im Hotel- und Gastgewerbe. 

Folgende Teile des neuen Kollektivvertrages gelten jedoch erst ab 1.5.2025:

  • Neuregelung der Lohn-/Gehaltsgruppe 4,
  • Anrechnung von Vordienstzeiten bei Fachkräften bzw. Branchenerfahrung bei Hilfskräften und
  • Vereinheitlichung der Dienstzeitzulage (5 Jahre)

2. Änderungen im Überblick

3. Informationen zum Kollektivvertrag ab 1.11.2024

Video: Neuer Kollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe ab 1.11.2024

Download: Präsentation zum Video (.pdf)

Erläuterungen

Erläuterungen zu einzelnen Punkten des neuen Kollektivvertrages:

Fragen & Antworten

Roadshow

4. Kollektivvertrag ab 1.11.2024

4a. Folgende Kollektivverträge bleiben aufrecht:

5. Lohntabellen ab 1.11.2024

6. Gehaltstabellen ab 1.11.2024