- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplanung
- Sie beinhaltet eine Gegenüberstellung der benötigten Mittel (Investitionen, Warenausstattung, Liquidität etc.) und der vorhandenen Mittel (Eigenkapital, zugesagte/zu beantragende Kredite etc.).
- Kapitalerhöhung
- Erhöhung des Gesellschaftskapitals.
- Kapitalertragssteuer/KESt
- Abzugssteuer, die in Österreich von Dividenden, Zinsen von Wandelschuldverschreibungen und Ausschüttungen von solchen Genussscheinen, deren Aufwand nicht als Sonderausgabe von der Einkommensteuer abgesetzt wurde, bei deren Fälligkeit in Höhe von 25 Prozent abgezogen und vom Fiskus einbehalten wird.
- Kapitalisierung
- So nennt man die Art der Errechnung des Werts einer laufenden Zinszahlung; sie richtet sich danach, wie oft ein Kredit im Jahr abgerechnet wird, also wie oft die Zinseszinsen zum aushaftenden Kapital dazugeschlagen werden (siehe auch: Effektivzinssatz).
- Kapitalmarkt
- So heißt der Markt für längerfristige Geldanlagen, d.h. für Beteiligungen und langfristige Kredite.
- Kapitalrate
- Bezeichnung für die Rückführungsrate (Tilgungsrate) eines Kredites, die ausschließlich das Kapital umfasst. Zur Kapitalrate kommen noch die jeweils anfallenden und separat verrechneten Zinsen. Im Gegensatz dazu: Annuität oder Pauschalrate
- Kapitalverkehrssteuer
- Auf die Übertragung von Kapital entfallende Steuer (z.B. bei Aufnahme eines Ges.m.b.H.-Gesellschafters im Rahmen einer Kapitalerhöhung).
- KMU
- Abkürzung für "kleine und mittlere Unternehmen". Diese sind das Herzstück nicht nur der österreichischen, sondern der gesamten europäischen Wirtschaft; sie beschäftigen zwei Drittel aller Arbeitnehmer. Ihnen gilt deshalb die besondere Aufmerksamkeit der Wirtschaftspolitik. KMU sind Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und höchstens 40 Millionen Euro Umsatz oder höchstens 27 Millionen Euro Bilanzsumme.
- Kommanditgesellschaft/KG
- Zur Gründung einer Kommanditgesellschaft benötigt man mindestens einen Komplementär (persönlichen Vollhafter) und einen Kommanditisten (haftet nur in Höhe seiner Einlage). Die Firma der Kommanditgesellschaft muss wenigstens den Namen eines persönlich haftenden Gesellschafters mit einem Zusatz enthalten, der ein Gesellschaftsverhältnis andeutet, z.B. Meier & Co. Der Zusatz KG ist nicht zwingend erforderlich.
- Kommissionsware
- Zum Verkauf stehende Güter, deren Eigentümer nicht der Händler selbst, sondern ein Dritter ist, in dessen Auftrag der Händler agiert. Kommissionsware vergrößert das Warenangebot, ohne etwas zu kosten.
- Konsolidierung
- Bilanzrechtlich die Zusammenfassung aller Aktiva und Passiva und von Aufwand und Ertrag der Einzelabschlüsse eines Konzerns, also der Mutterfirma und ihrer Tochtergesellschaften zu einem Konzernabschluss.
- Konsortialführer
- Federführende Bank beim Börsengang eines Unternehmens.
- Konsortium
- Gruppe aller betreuenden Banken beim Börsengang.
- Kontokorrentkonto
- Bankkonto, über das jederzeit durch Einzahlung, Barabhebung, Scheck und Überweisung verfügt werden kann, häufig auch als laufendes Konto oder Girokonto bezeichnet.
- Kontokorrentkredit
- Kredit, der immer wieder bis zu einem bestimmten, vorher vereinbarten Rahmen ausgenutzt werden kann. Üblicherweise zur Finanzierung von Betriebsmitteln (in der Praxis auch Betriebsmittelkredit genannt). Eine Rückführung ist grundsätzlich während der Laufzeit nicht vorgesehen. Im Gegensatz dazu siehe: Abstattungskredit
- Konzern
- Gruppe von rechtlich selbstständigen Unternehmen, die durch Kapitalbeteiligung unter einer einheitlichen wirtschaftlichen Leitung zusammengefasst sind.
- Körperschaftssteuer/KÖSt
- Einkommenssteuer bestimmter juristischer Personen.
- Kredit
- Kommt vom lateinischen Wort "credere", das auf Deutsch "vertrauen" oder "glauben" heißt. Kredit hat drei Bedeutungen:
- Vertrauen, das ein Gläubiger in die Zahlungsfähigkeit seines Schuldners, einer Person oder eines Unternehmens hat.
- Bezeichnung für das von einem Kreditgeber an seinen Schuldner übereignete Kapital.
- Zusicherung eines Kreditgebers an einen Kreditnehmer, ihm einen entweder fix vereinbarten oder einen bis zu einem Höchstbetrag reichenden, stets schwankenden Geldbetrag leihweise für eine bestimmte Zeitdauer und zu vorher vereinbarten Bedingungen (Zinsen, einmalige Kosten, Provisionen, Rückzahlungsmodalitäten, Tilgungsraten) zu überlassen. Siehe auch: Darlehen
- Kreditantrag
- Vom Kreditnehmer gestellter schriftlicher Antrag an die Bank zur Gewährung eines Kredites. Je professioneller Sie Ihren Kreditantrag vorbereiten, desto besser sind die Chancen auf eine positive und schnelle Kreditzusage.
- Kreditbürgschaft
- siehe: Bürgschaft
- Kreditbürgschaftsgesellschaft
- Gesellschaften mit meist öffentlichem Auftrag zur Unterstützung der Unternehmensfinanzierung. Sie übernehmen Bürgschaften für Finanzierungen, die andernfalls aufgrund fehlender Sicherheiten oder des erhöhten Risikos nicht oder nur zu hohen Kosten zustande kämen.
- Kreditgebühr
- Verpflichtende staatliche Gebühr zu Lasten des Kreditnehmers bei Abschluss eines schriftlichen Kreditvertrags; zählt zu den Nebenkosten von Krediten. Für Abstattungskredite beträgt die Kreditgebühr 0,8 Prozent des Kreditbetrags, für Kontokorrentkredite mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren 1,5 Prozent.
- Kreditgespräch
- Da der persönlichen Eindruck, den Sie beim Kreditgespräch hinterlassen, großen Einfluss auf die Kreditgewährung hat, sollten Sie sich auf dieses Gespräch gut vorbereiten.
- Kreditfähigkeit
- Ein Kriterium im Rahmen des Kreditvergabeprozesses bei Banken. Die zentrale Fragestellung lautet: Ist das kreditnehmende Unternehmen in der Lage, den Kredit ordnungsgemäß zurückzuzahlen? Geprüft wird der Businessplan, die Ertragserwartungen und die Planrechnung – die Kreditfähigkeitsprüfung ist also eher zukunftsorientiert.
- Kreditlaufzeit
- Die Zeit zwischen der Krediteinräumung und der vollständigen Rückzahlung des Kredites. Die Kreditlaufzeit sollte dem Grundsatz der Fristenkonformität folgen.
- Kreditlinie
- Auch Kreditlimit genannt. Betrag, bis zu dessen Höhe ein Kredit von einem Unternehmen oder einem privaten Kunden in Anspruch genommen werden kann.
- Kreditreferat
- Formelle Unterlage, die Ihr Bankbetreuer zur Herbeiführung der Kreditentscheidung erstellen muss. Desto leichter Sie es Ihrem Bankbetreuer bei der Erstellung des Kreditreferates machen, z.B. durch Bereitstellung vollständiger und aktueller Unterlagen (siehe oben: Kreditantrag), desto schneller wird die Entscheidung fallen.
- Kreditrestschuldversicherung
- Besondere Absicherung eines aushaftenden Kreditrestes durch eine reine Ablebensversicherung, die der Kreditschuldner abschließt, damit im Fall seines Todes oder seiner etwaigen Arbeitsunfähigkeit wegen Invalidität die kreditgebende Bank schadlos gehalten werden kann.
- Kreditsicherheiten
- Siehe: Sicherheiten
- Kreditwürdigkeit
- Ein Kriterium im Rahmen des Kreditvergabeprozesses bei Banken. Beurteilt wird die Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit des Kreditnehmers, sie wird z.B. an folgenden Fragen gemessen: Wie wurden bisherige Kredite rückgeführt? Gab es bereits Schwierigkeiten? Wie stellt sich der berufliche und "finanzielle" Werdegang des Kreditnehmers dar? – Die Kreditwürdigkeitsprüfung ist also eher vergangenheitsorientiert.
- Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV)
- auch: Price-Earnings-Ratio (PER) genannt; berechnet sich aus dem Verhältnis von Kurs und Gewinn pro Aktie. Stellt man das KGV eines Unternehmens in Relation zum durchschnittlichen KGV der Branche, erhält man einen ersten Eindruck von einer möglichen Über- oder Unterbewertung. Überbewertet ist ein Unternehmen dann, wenn das KGV deutlich über dem Branchendurchschnitt liegt. Somit bedeutet ein KGV von 50: Unter der Voraussetzung, dass die Gewinne konstant bleiben, muss man bei diesem KGV 50 Jahre warten, bis die Erträge den Kaufpreis decken. Das KGV ist nicht geeignet zur Beurteilung von Wachstumsunternehmen und Unternehmen mit anfänglicher Verlustsituation (siehe hiezu: PEG).