- Rating
- Leitet sich vom englischen Zeitwort "to rate" ab und bedeutet auf Deutsch "bewerten". Rating heißt einerseits der Vorgang des Bewertens der Bonität, andererseits das Ergebnis der Prüfung. Das Rating wird z.B. mit Noten vorgenommen, die aus den Buchstaben, "A" bis "D", den Ziffern 1 bis 3 und den Zeichen für Plus und Minus zusammengesetzt sind; "AAA" ist ein exzellentes Rating, "D" ein besonders schlechtes. Siehe auch: Basel II
- Rechnungsabgrenzungen
- Dienen einer periodengerechten Erfassung von Aufwendungen und Erträgen. Eine periodengerechte Erfolgsermittlung ist dann gewährleistet, wenn in der GuV-Rechnung genau jene Aufwendungen und Erträge verrechnet werden, die wirtschaftlich in diese Abrechnungsperiode gehören. Unterschieden werden Aktive Rechnungsabgrenzungen (ARA), ausgewiesen auf der Aktivseite der Bilanz, und Passive Rechnungsabgrenzungen (PRA) auf der Passivseite der Bilanz.
- Rechtsformen
- Die Betriebswirtschaftslehre unterscheidet neben der Einzelunternehmung/Einzelfirma zwischen Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit (VVaG) und sogenannten Mischformen. Des weiteren werden die öffentlich-rechtlichen Unternehmen unterschieden in Formen ohne eigene Rechtspersönlichkeit und Formen mit eigener Rechtspersönlichkeit, wie öffentlich-rechtliche Körperschaften, Anstalten und Stiftungen.
- Rendite
- Jahresverzinsung in Prozent des eingesetzten Kapitals. Bei festverzinslichen Wertpapieren hängt sie vom Nominalzinssatz, Anschaffungskurs, Tilgungskurs und von der mittleren Laufzeit ab.
- Respiro
- Eine Nachfrist; z.B. bei Vereinbarung eines Zahlungstermins mit einem Respiro von 5 Tagen führt eine um 5 Tage verspätete Zahlung noch zu keinen Rechtsfolgen.
- Restschuld
- Restlicher Darlehensbetrag, der nach der modellhaften Berechnung oder per dato nach Ablauf einer bestimmter Anzahl von Tilgungen noch zur Rückzahlung ansteht.
- Return on Investment
- Return on Investment (ROI) stellt die Gesamtkapitalrentabilität eines Unternehmens dar, die mit Hilfe des eingesetzten Eigen- und Fremdkapitals (inkl. des Beteiligungskapitals) erwirtschaftet wird.
- Referenzzinssatz
- Das ist ein repräsentativer, als Richtschnur geltender, meist kurz- bis mittelfristiger Zinssatz, an dem sich Veränderungen anderer Zinssätze orientieren. Siehe auch: Sekundärmarktrendite (SMR) und EURIBOR
- Restwert
- Das ist der Wert eines geleasten Gegenstandes am Ende des Leasingvertrages; zum Restwert kann das Leasinggut erworben werden.
- Rückstellungen
- Unternehmen dürfen zu Lasten der Ertragslage (Gewinn schmälernd) Rückstellungen für Verbindlichkeiten, Verluste oder Aufwendungen bilden, deren Höhe oder das Eintreten generell noch nicht sicher ist. In der Praxis werden häufig Rückstellungen für Pensionen oder ähnliche Verpflichtungen, Steuernachzahlungen oder für unterlassene Aufwendung für Instandhaltung gebildet.
- Rückkaufswert (einer Lebensversicherung)
- Sollte eine vorzeitige Beendigung einer Lebensversicherung erfolgen, wird das für diese Versicherung angesammelte Kapital dem Versicherten ausbezahlt. Dieser Rückkaufswert kann auch zwecks Kreditbesicherung verpfändet werden.
- Rücklagen
- Ausdruck aus der Buchhaltung. Rücklagen sind Geldvorsorgen für spätere Verwendung. Rücklagen können als Kapitalrücklage dem Unternehmen von außen oder als Gewinnrücklage durch nicht ausgeschütteten Gewinn bereitgestellt werden. Rücklagen stellen im Gegensatz zu Rückstellungen (siehe oben) Eigenkapital dar.
- Rückstellungen
- Ausdruck aus der Buchhaltung. Rückstellungen werden gebildet, um für zukünftige Ausgaben, die weder bezüglich der Höhe noch des Zeitpunktes feststehen (z.B. für mögliche Zahlungen aus einer Gewährleistung, aus Abfertigungen oder aus einem anhängigen Gerichtsprozess), gerüstet zu sein. Im Gegensatz zu Rücklagen (siehe oben) stellen Rückstellungen Fremdkapital dar.