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Finanzierungs A-Z für Gründer

Lesedauer: 2 Minuten

16.11.2023

Inhaltsverzeichnis

    Darlehen
    Ein Rechtsgeschäft, bei dem der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer eine Sache (z.B. Geld) für eine bestimmte Zeit zur Verfügung stellt. Der Unterschied zum Kredit ist in der Praxis nicht relevant, sondern juristischer Art. Ein Darlehen ist ein sogenannter Realkontakt, der erst durch die Übergabe des Geldbetrages zustande kommt, der Kredit kommt durch Vereinbarung zustande (sogenannter Konsensualvertrag). Für den Alltagsgebrauch ist daher Darlehen mit Kredit gleichzusetzen.

    Darlehen mit annuitätischer Tilgung/Annuitätendarlehen
    Der Darlehensnehmer zahlt während der Gesamtlaufzeit gleiche Leistungsraten – auch Annuitäten genannt. Die Annuität setzt sich zusammen aus dem vereinbarten Zins und dem Tilgungssatz. Durch die Verminderung der Restschuld verschiebt sich das Verhältnis zwischen dem Zins- und dem Tilgungsanteil, da der Zinsanteil jeweils nur auf die Restschuld berechnet wird. Man spricht deshalb auch von "Tilgung zuzüglich ersparten Zinsen".

    Darlehen mit linearer Tilgung/Tilgungsdarlehen
    Bei dieser Darlehensart wird mit dem Darlehensnehmer über eine feste Laufzeit eine gleichbleibende (lineare) Tilgungsleistung vereinbart. Die Leistungsrate setzt sich dann zu den jeweils vereinbarten Terminen aus dieser linearen Rate und den jeweils auf die Restschuld errechneten Zinsen zusammen, die zumeist gesondert belastet werden, so dass durch abnehmende Zinsen wegen der Verringerung der Restschuld sinkende Leistungsraten entstehen.

    Dekursiv
    Im Zusammenhang mit der Verzinsung eines Kredites spricht man von dekursiv, wenn die Zinszahlungen im Nachhinein für die vorangegangene Zinsperiode (z.B. für das letzte Quartal) zu leisten sind (entspricht der gängigen Praxis). Im Gegensatz dazu: antizipativ

    Darlehen zur Rückzahlung in einer Summe/Endfällige Darlehen
    Bei dieser Darlehensform wird mit dem Darlehensnehmer die Rückzahlung in einer Summe am Ende der Vertragslaufzeit vereinbart. Während der Laufzeit sind nur Zinsen zu zahlen. Überwiegend werden die Darlehen dann aus der Ablaufleistung einer Lebensversicherung oder aus einem zuteilungsreifen Bausparvertrag zurückgeführt.

    Deal
    Eingehende Anfrage bei einer Venture-Capital-Gesellschaft.

    Dealflow
    Gesamtheit der eingehenden Anfragen bei einer Venture-Capital-Gesellschaft.

    Debitoren
    Allgemeine Bezeichnung für Schuldner.

    Deckungsbeitrag
    Umsatz abzüglich der variablen Kosten. Der Deckungsbeitrag stellt als rechnerische Größe den Teil des Umsatzes dar, der zur Deckung der fixen Kosten verbleibt.

    Deflation
    Prozess, in dem das gesamtwirtschaftliche Angebot die Nachfrage übersteigt. Folgen: Preissenkungen, Einkommens- und Gewinnminderungen, Nachlassen der Investitionsneigung der Unternehmen.

    Dept
    Vereinbarung der Erwerbergesellschaft/Zielgesellschaft mit finanzierenden Dritten über die Fremdkapitalbeschaffung.

    Designated Sponsor
    Ein Kreditinstitut oder ein Finanzdienstleister, der kleinere oder mittlere börsennotierte Unternehmen betreut. Der Designated Sponsor muss dafür sorgen, dass der Handel reibungslos abläuft. Er stellt verbindliche Geld- und Brief-Limits für die von ihm betreuten Wertpapiere. Wenn zum offiziellen Tageskurs kein Handel zu Stande kommt, muss der Betreuer das Geschäft übernehmen.

    Devisen
    Forderungen und Guthaben in fremder Währung.

    Disagio/Damnum
    Mit einem Kreditinstitut kann bei Darlehensauszahlung eine Zinsvorauszahlung vereinbart werden, die dann vom Darlehensbetrag durch den Darlehensgeber einbehalten wird. Durch dieses Disagio/Damnum kann der Nominalzins und somit die zu vereinbarende Leistungsrate gesenkt werden. Siehe auch: Auszahlungskurs

    Diskontsatz
    Zinssatz, zu dem die Notenbank Wechsel der Geschäftsbanken abgezinst ankauft. Eine Änderung des Diskontsatzes durch die Notenbank wird in der Regel als Signal für eine Zinsänderung (oder als eine Bestätigung derselben) angesehen.

    Dividende
    Teil des ausgewiesenen Gewinns je Aktie, der an den Aktionär ausgeschüttet wird.

    Due Diligence
    Die eingehende rechtliche, finanzielle und kommerzielle Prüfung der Lage eines Unternehmens etwa vor seinem Börsengang oder anlässlich einer Beteiligung oder Übernahme.