Person mit langen braunen Haaren und Brille hält Unterlagen und steht freudig vor einer blauen Wand und einer geschlossenen Fensterfront mit grauen Lamellenvorhang
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Firmenbuch

Die zentrale, öffentlich zugängliche Datenbank der Firmenbuch-Gerichte

Lesedauer: 1 Minute

06.02.2025

Inhaltsverzeichnis

    Das Firmenbuch dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach den unternehmensrechtlichen Vorschriften einzutragen sind.

    Im Firmenbuch werden folgende Rechtsträger eingetragen:

    • Offene Gesellschaften (OG)
    • Kommanditgesellschaften (KG)
    • Aktiengesellschaften
    • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
    • Flexible Kapitalgesellschaften (FlexCo oder FlexKapG)
    • Genossenschaften

    Einzelunternehmen können sich freiwillig ins Firmenbuch eintragen lassen. Erst wenn ein Einzelunternehmen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren einen Nettoumsatz von jeweils über 700.000,- Euro oder aber in einem Jahr einen Nettoumsatz von über 1.000.000,- Euro aufweist, wird die Eintragung ins Firmenbuch verpflichtend.

    Onlineanmeldung Einzelunternehmen

    Für Einzelunternehmen gibt es nunmehr die Möglichkeit einer Onlineanmeldung mittels elektronischen Identitätsnachweises (ID-Austria, Handysignatur oder das Unternehmensservice Portal - USP) über Firmenbuch » Formular unter dem Punkt „Einzelunternehmer:in“.

    In diesem Fall ist keine Beglaubigung der Unterschrift notwendig, die Identitätsüberprüfung erfolgt über die E-ID. Wir empfehlen im Hinblick auf Firmennamen, die Sach- und/oder Fantasiebezeichnungen enthalten, eine Vorabprüfung. Aus diesem Grund sollten solche Bezeichnungen über das Internet (gängige Suchmaschinen), das Patentamt und auch bei der zuständigen Wirtschaftskammer (Prüfung nach firmenbuchrechtlichen Vorschriften) geprüft werden.