Firmenbuch
Die zentrale, öffentlich zugängliche Datenbank der Firmenbuch-Gerichte
Lesedauer: 1 Minute
Das Firmenbuch dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach den unternehmensrechtlichen Vorschriften einzutragen sind.
Im Firmenbuch werden folgende Rechtsträger eingetragen:
- Offene Gesellschaften (OG)
- Kommanditgesellschaften (KG)
- Aktiengesellschaften
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Genossenschaften
Einzelunternehmen können sich freiwillig ins Firmenbuch eintragen lassen. Erst wenn ein Einzelunternehmen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren einen Nettoumsatz von jeweils über 700.000,- Euro oder aber in einem Jahr einen Nettoumsatz von über 1.000.000,- Euro aufweist, wird die Eintragung ins Firmenbuch verpflichtend.
Onlineanmeldung Einzelunternehmen
Für Einzelunternehmen gibt es nunmehr die Möglichkeit einer Onlineanmeldung mittels elektronischen Identitätsnachweises (ID-Austria oder Handysignatur) über Firmenbuch » Formular bei „Einzelunternehmer:in“.
In diesem Fall ist keine Beglaubigung der Unterschrift notwendig, die Identitätsüberprüfung erfolgt über die E-ID. Wir empfehlen im Hinblick auf Firmennamen, die Sach- und/oder Fantasiebezeichnungen enthalten, eine Vorabprüfung. Aus diesem Grund sollten solche Bezeichnungen über das Internet (gängige Suchmaschinen), das Patentamt und auch bei der zuständigen Wirtschaftskammer (Prüfung nach firmenbuchrechtlichen Vorschriften) geprüft werden.