- Echte stille Einlage/Gesellschaft
- Auch als typisch stille Einlage/Gesellschaft bezeichnet; siehe: Stille Gesellschaft
- Eckzinssatz
- Normalverzinsung z.B. für ein Sparbuch, von dem jederzeit gegen Vorlage abgehoben werden kann.
- Effekten
- Sammelbegriff für Wertpapiere.
- Effektivzinssatz
- Die tatsächlichen Kosten eines Kredites, ausgedrückt als Jahreszinssatz. Der Effektivzinssatz ergibt sich aus dem nominalen Jahreszinssatz unter Berücksichtigung von Zahlungsweise, Kapitalisierung und Nebenkosten (z.B. Bereitstellungsgebühr). Der effektive Jahreszins ermöglicht einen direkten Kostenvergleich zwischen verschiedenen Kreditangeboten.
- Eigenkapital
- Eigenkapital stellen die Unternehmer selbst zur Verfügung. Es ist nicht rückzahlbar und die Verzinsung ist ertragsabhängig. Eigenkapital kennt keine Sicherheiten. Zum Eigenkapital zählt auch Beteiligungs- oder Venture-Capital, kurz alles, was von den Eigentümern oder Gesellschaftern eines Unternehmens zu dessen Finanzierung aufgebracht oder als erwirtschafteter Gewinn im Unternehmen stehen gelassen worden ist. Eigenkapital kann in Form von Geld (= Bareinlage) und/oder in Form von Gegenständen oder Rechten (= Sacheinlage) erfolgen. Der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital ist ein wichtiger Beurteilungsfaktor für die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens. Je höher das Eigenkapital, desto konkurrenzfähiger und unabhängiger das Unternehmen (im Gegensatz dazu siehe: Fremdkapital).
- Eigenkapitalgarantie
- Die Austria Wirtschaftsservice Ges.m.b.H. garantiert die Zufuhr von Eigenkapital für KMU durch Kleinanleger bis höchstens je 20.000 Euro zu 100 %, durch andere Finanzinvestoren und für Beträge über 20.000 Euro zu 50 %. Dahinter steht der Gedanke der Risikoteilung (= risk sharing).
- Eigenkapitalparität
- Als Obergrenze für die Höhe der Beteiligung setzen einige Beteiligungsgesellschaften die Kapitalparität voraus. Somit darf die neue Beteiligung maximal die Höhe des im Unternehmen vorhandenen Eigenkapitals betragen. Bei einer Beteiligung im Rahmen eines Existenzgründungsvorhabens oder einer Wachstumsfinanzierung können auch zukünftige Perspektiven in Form der erwarteten Jahresüberschüsse zur Darstellung des Kapitals im Unternehmen herangezogen werden (programmabhängig).
- Eigenkapitalquote
- Anteil des Eigenkapitals an der Gesamtfinanzierung eines Unternehmens. Die Eigenkapitalquote ist ein wichtiger Beurteilungsfaktor für die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens. Je höher das Eigenkapital ist, umso kreditwürdiger und finanziell unabhängiger ist das Unternehmen.
- Eigenkapitalrentabilität
- Diese Kennzahl zeigt den Gewinn im Verhältnis zum Eigenkapital bzw. die Verzinsung des Eigenkapitals an.
- Eingetragene Erwerbsgesellschaft
- Eine Gesellschaft mit mindestens zwei Gesellschaftern, die auf einen gemeinschaftlichen Erwerb unter einer gemeinsamen Firma gerichtet ist, zu deren Zweck jedoch eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) oder Kommanditgesellschaft (KG) nicht gegründet werden kann. Weitere Infos finden Sie auch im WKO Online-Ratgeber Rechtsform.
- Einkommenssteuer
- Steuergegenstand ist das Einkommen einer bestimmten (natürlichen) Person. Die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen werden bei der Steuerbemessung berücksichtigt. Die Höhe des Steuersatzes hängt von der Höhe des Einkommens ab und ist in Form eines progressiven Staffelsatzes gestaffelt (EStG-Progressions- oder Tarifstufen).
- Einzelunternehmen/Einzelfirma
- Der Inhaber betreibt sein Geschäft allein, ihm ist es jedoch gestattet, zusätzlich zu seinem Familiennamen eine Firma zu führen. Die Firma muss nicht im Handelsregister eingetragen werden; wenn dies der Fall ist, wird das Unternehmen zu einem protokolliertem Einzelkaufmann. Das Einzelunternehmen ist die kleinste und einfachste Form des wirtschaftlichen Handelns.
- Eigentumsvorbehalt
- Kann im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag über eine bewegliche Sache vereinbart werden. Der Eigentumsvorbehalt sieht vor, dass das Eigentum an der übergebenen Sache erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises übergeht. Im Zusammenhang mit einer Kreditfinanzierung bedeutet dies, dass die finanzierende Bank solange Eigentümer des mit dem Kredit finanzierten Gegenstands bleibt, bis der Kredit zur Gänze zurückbezahlt wurde. Wird der Kredit nicht bedient (d.h. erfolgt keine Rückzahlung bzw. Zinszahlung), kann die Bank in ihrer Eigenschaft als Eigentümer den Gegenstand veräußern und mit dem Veräußerungserlös den Kredit abdecken.
- Einverleibung
- Eintragung eines grundbücherlichen Rechtes im Grundbuch. Wird eine Hypothek im Grundbuch eingetragen, so wird sie einverleibt.
- Einverleibungsfähige Pfandbestellungsurkunde
- Im Gegensatz zu einer Hypothek, die im Grundbuch eingetragen (= einverleibt) wird, erhält bei Vereinbarung einer einverleibungsfähigen Pfandbestellungsurkunde das Kreditinstitut vom Schuldner zwar die Ermächtigung eine Hypothek einzutragen (= Pfandurkunde), das Kreditinstitut verzichtet aber vorerst darauf. Damit kann die 1,2%ige Grundbuchgebühr vermieden werden. Ein derartiges Vorgehen setzt aber ein großes Vertrauen vom Kreditgeber voraus. Schließlich trägt das Kreditinstitut das Risiko, dass der Schuldner einem anderen Kreditinstitut ebenfalls eine Besicherung an derselben Liegenschaft einräumt und dieses Kreditinstitut früher und damit vorrangig im Grundbuch eine Hypothek eintragen lässt.
- Emission
- Ausgabe und Unterbringung (Platzierung) von Wertpapieren auf dem Kapitalmarkt durch öffentlichen Verkauf an Investoren. Meist durch Vermittlung einer Emissionsbank (siehe unten) oder einer Gruppe von Banken (Konsortium).
- Emissionsbank
- Jedes Unternehmen benötigt für seinen Börsengang eine Bank, die mit ihm Art, Zahl und Preis der Aktien sowie den Termin des Börsengangs vereinbart, diesen durch ihre Expertise begleitet und die Platzierung der neu zu begebenden Wertpapiere übernimmt.
- Emittent
- Ausgeber von Wertpapieren zur Geldbeschaffung.
- Envy-Faktor
- Neid-Faktor; der Envy-Faktor drückt das Verhältnis zwischen zwei Aufgeldern zur Platzierung von Beteiligungen aus. Durch die unterschiedlichen Konditionen, zu denen eine Beteiligung erworben wird, können mit verschiedenen Beteiligungsgebern unterschiedliche Aufgelder für den nominellen Anteilserwerb vereinbart werden. Das Verhältnis zwischen diesen wird als Envy-Faktor bezeichnet.
- Equity Capital
- Angelsächsische Bezeichnung für Grundkapital.
- Ertragsvorschau
- In dieser werden den künftigen Umsätzen und Erträgen die prognostizierten Kosten gegenübergestellt und aus der Differenz ein Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag gebildet. Die Ertragsvorschau dient zur Prüfung der künftigen Rentabilität des Unternehmens.
- Ertragswertverfahren
- Verfahren zur Bewertung eines Unternehmens im Ganzen.
- Eskomptieren
- Börseausdruck für von der Börseentwicklung vorweggenommene Ereignisse.
- EU-Förderungen
- Sie werden fast ausschließlich über österreichische Förderungsstellen vergeben und abgerechnet. Die Förderungsstellen prüfen die an sie herangetragenen unternehmerischen Projekte automatisch auf ihre Eignung für sämtliche EU-Fördertöpfe. Österreichische Unternehmer müssen in der Regel keinen eigenen Förderungsantrag an die EU stellen.
- Euro.NM
- Zusammenschluss der Neuen Märkte in Europa. Unter dem Dach des Euro. NM befinden sich der Neue Markt (Frankfurt/M.), Le Nouveau Marché (Paris), der Nieuwe Markt (Amsterdam) und der Euro.NM Belgium (Brüssel). Am Euro.NM werden nach dem Vorbild der NASDAQ junge dynamische, zukunftsorientierte Unternehmen notiert.
- EURIBOR
- Abkürzung für "European Interbank Offered Rate", ein Zinssatz auf dem Euro-Geldmarkt, zu welchem sich Banken gegenseitig kurzfristig Geld leihen. Der EURIBOR fungiert als für den gesamten Euro-Raum gültiger Referenzzinssatz.
- Evergreen-Fonds
- Evergreen-Fonds sind offene Fonds ohne definierte Laufzeit und Volumen. Es können zur Kapitalbeschaffung stets neue Anteile ausgegeben werden. Vergleiche auch: geschlossene Fonds
- Ewige Rente
- Schuldverschreibung, bei der sich der Emittent ausschließlich zur Zinszahlung verpflichtet.
- Executive Summary
- Kurze, höchstens zweiseitige Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte eines Geschäftsplans (Businessplans); sie soll für eilige Leser die wesentlichsten Aussagen verdichtet wiedergeben.
- Existenzgründungsfinanzierung/Start-up-Finanzierung
- Finanzmittel, die für die erste wirtschaftliche Vollexistenz durch Erwerb einer tätigen Beteiligung oder Gründung eines Unternehmen zur Verfügung gestellt werden müssen.
- Exit
- Ausstieg der Investoren aus einer Beteiligung durch den Verkauf von Aktienanteilen. Dadurch wird der Gewinn des Investments realisiert.
- Exitkanäle
- Für den Ausstieg der Investoren gibt es folgende gängige Möglichkeiten: Going public (Börsengang), Verkauf an ein anderes Unternehmen, Rückkauf durch die Altgesellschafter (Buy-back).
- Expansion
- Erweiterung; ein Unternehmen expandiert, wenn der Geschäftsbetrieb vergrößert wird oder werden soll. Eine Expansion kann z.B. durch räumliche Erweiterung, durch Erweiterung der Produktionskapazitäten oder durch Zukauf weiterer Unternehmen erfolgen.