- Abschreibung/Normalabschreibungen
- Durch Abschreibungen werden rechnerische Wertminderungen betrieblicher Vermögensgegenstände erfasst. Anhand einer statistischen Lebensdauer des Gutes kann ein Abschreibungssatz ermittelt und dem Wirtschaftsgut zugeordnet werden, so dass am Ende einer Abrechnungsperiode der verminderte Wert ausgewiesen wird. Abschreibungen sind betriebliche Kosten und schmälern den Gewinn vor der Versteuerung. Im Sprachgebrauch auch AfA (Absetzung für Abnutzung) genannt.
- Abstattungskredit
- Ein Kredit, der nur einmal ausgenutzt werden kann und danach in Raten (meist monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich) zurückzuzahlen ist. Üblicherweise zur Finanzierung von Investitionen. Gegensatz dazu: Kontokorrentkredit.
- Abtretung/Zession
- Übertragung einer Forderung gegen einen Dritten (Drittschuldner) durch den Gläubiger (Zedenten) auf einen anderen Gläubiger (Zessionar); im Bankgeschäft meist zur Sicherung eines Kredites. Abgetreten werden können u.a. Ansprüchen aus Lebensversicherungen, Bausparverträgen, bestimmte Wertpapiere sowie Forderungen aus dem Geschäftsbetrieb und sonstige Forderungen.
- Added Value
- Wertzuwachs, den eine Venture-Capital-Firma durch ihre Beteiligung schafft.
- Agio/Aufgeld
- Mit Agio bezeichnet man ein Aufgeld bei der Rückzahlung einer Schuld, d.h. zu dem nominellen Wert (z. B. einer Beteiligung oder eines Darlehens) ist ein zusätzlicher Betrag (Agio) zu zahlen.
- Akkreditiv
- Anweisung einer Bank an eine andere, im Auftrag ihres Kunden einem Dritten einen bestimmten Geldbetrag unter bestimmten Bedingungen auszuzahlen.
- Aktie
- Urkunde, die ein Miteigentumsrecht an einer Aktiengesellschaft (AG) verbrieft und dem Inhaber Vermögens- und Mitgliedschaftsrechte sichert. Aktien werden bei Gründung und bei Kapitalerhöhung im Laufe der Geschäftstätigkeit der AG ausgegeben.
- Aktienanalyse
- Auch Aktienkursanalyse: Analyse des Kurses einer Aktie, um eine Über- oder Unterbewertung festzustellen und daraus eine Kauf-, Verkaufs- oder Halte-Empfehlung abzuleiten.
- Aktiengesellschaft
- Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften. Interne Handlungsvorschriften und -beschränkungen regelt das Aktiengesetz. Organe sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Aktien können auf Namen der Aktionäre lauten oder als Inhaberaktien ausgegeben werden. Sie können privat bzw. nach einem Börsengang (vgl. Initial Public Offering, going public) auch öffentlich gehandelt werden. Eine Kapitalbeschaffung im Unternehmen kann durch Aktienemission erfolgen.
- Aktienindex
- Kennzahl der Entwicklung der Börsenkurse von Aktien durch eine repräsentative Auswahl von Aktien.
- Aktienkapital
- Grundkapital einer Aktiengesellschaft.
- Aktienmarkt
- Markt für den Handel mit Aktien. Er stellt einen Teil des Kapitalmarktes dar.
- Aktiva
- Eine Bilanz besteht aus Aktiva und Passiva. Die Aktiva stellen das Vermögen an einem Stichtag dar (Mittelverwendung).
- Amortisation
- Ratenweise Rückzahlung einer Schuld nach einem festgelegten Plan.
- Analyst
- Person, die berufsmäßig Aktienanalysen betriebt.
- Anlagevermögen
- Das Anlagevermögen umfasst alle diejenigen Vermögensgegenstände, die dem Geschäftsbetrieb auf Dauer dienen. Dazu gehören insbesondere immaterielle Vermögenswerte, wie z.B. ein Geschäfts- oder Firmenwert, Sachanlagen (z.B. Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Maschinen, andere Betriebs- und Geschäftsausstattungen) sowie Finanzanlagen (z.B. Beteiligungen oder im Bestand des Unternehmens befindliche Wertpapiere; vgl. auch Umlaufvermögen).
- Anleihe
- Zumeist langfristige Schuldverschreibung zur Aufnahme von Darlehen zu festgelegten Bedingungen.
- Annuität (auch Pauschalrate)
- Aus Verzinsung und Kapitaltilgung zusammengesetzte Rückzahlungsrate für einen Kredit, die sich während der Kreditlaufzeit betragsmäßig nicht ändert, d.h. mit Rückzahlung des Kredites nimmt der in der Annuität enthaltene Anteil an Zinsen ab, der Anteil der Kapitaltilgung nimmt zu. Im Gegensatz dazu siehe Kapitalrate.
- Antizipativ
- Im Zusammenhang mit der Verzinsung eines Kredites heißt antizipativ, dass die Zinszahlungen im Vorhinein für die nächste Zinsperiode (z.B. für das nächste Quartal) zu leisten sind. Gegensatz: dekursive Zinszahlung
- Anzahlung
- Vorweggenommener Teilbetrag einer Kaufsumme, der geleistet wird, um einen beabsichtigten Kauf zu fixieren. Erhaltene Anzahlungen von Kunden stellen eine Kapitalquelle dar.
- Asset Sales Deals
- Übernahmetransaktionen, bei denen ein großer Teil des Kaufpreises durch Aktivaverkäufe der übernommenen Gesellschaft realisiert wird. Die Verkäufe nicht betriebsnotwendiger Aktiva (vgl. oben) führen durch Sondertilgung der Fremdfinanzierung aus diesen Erlösen zur Reduzierung des Schuldendienstes.
- Asset Stripping
- Liquidation eines übernommenen Unternehmens durch die Veräußerung von Teilbereichen oder Vermögensgegenständen.
- Asset Swap
- Tausch von Vermögenswerten bzw. Zahlungsforderungen.
- Asset Value
- Wert der Aktiva eines Unternehmens.
- Assets
- Aktiva eines Unternehmens laut Bilanz.
- Aufsichtsrat
- Jenes Gesellschaftsorgan, das den Vorstand bestellt, abberuft und überwacht.
- Ausfallsbürgschaft
- Eine Kreditsicherheit bei der der Bürge nur dann zur Zahlung herangezogen werden kann, wenn alle Maßnahmen zur Einbringung des Kredites gegenüber dem Kreditschuldner bereits gesetzt wurden (inkl. Exekution und Sicherheitenverwertung). Im Gegensatz dazu: Solidarbürgschaft; siehe auch Bürgschaft.
- Ausgabekurs
- Preis (Kurs) eines Wertpapiers bei der Emission.
- Ausgabepreis
- Kurs oder Preis, zu dem neue Aktien oder festverzinsliche Wertpapiere ausgegeben werden.
- Auszahlungskurs
- Darlehen werden entweder in voller Höhe des Darlehensbetrages – also zu 100 % - oder zu einem geringeren Auszahlungskurs ausgezahlt. Dieser Auszahlungsabschlag wird als Disagio oder Damnum bezeichnet.
- Aushaftung
- Bezeichnung für jenen offenen Kreditbetrag, der vom Kreditnehmer noch zurückzuzahlen ist.
- Austria Wirtschaftsservice Ges.m.b.H.
- Durch Verschmelzung von BÜRGES Förderungsbank und Finanzierungsgarantie-Gesellschaft im Jahr 2002 entstandene Bundesförderungsstelle mit einem umfassenden Angebot an Förderungsprogrammen (siehe Homepage des AWS).
- Avalkredit
- Der Avalkredit ist kein Kredit im eigentlichen Sinne, denn das Kreditinstitut stellt kein Geld zur Verfügung. Bei einem Avalkredit übernimmt die Hausbank die Haftung für eine Verbindlichkeit gegenüber einem Dritten. Für das Kreditinstitut stellt die Bereitstellung eines Avalkredites eine Eventualverbindlichkeit dar. Diese Eventualverbindlichkeit wird nur zu einer echten Schuld des Kreditinstitutes, wenn der Kreditnehmer seine zugesagte Leistung nicht erfüllt. Die häufigsten Formen sind Gewährleistungsavale, Anzahlungsavale, Mietavale und Vertragserfüllungsavale.
- Avalkreditrahmen
- Sofern ein Unternehmen im täglichen Geschäftsbetrieb vermehrt Bankbürgschaften/-avale benötigt, räumt die Hausbank diesem Unternehmen einen Avalkreditrahmen ein. Bis zu einer vereinbarten Größenordnung können dann einzelne Bürgschaften auf Anforderung ausgestellt werden, ohne dass das Institut in die erneute Kreditprüfung eintreten muss. Avalkreditrahmen können von Banken, Sparkassen und Versicherungen zur Verfügung gestellt werden.