Unterstützung für Selbstständige nach der Geburt
Wochengeld, Betriebshelfer:innen, Kinderbetreuungsgeld – welche Unterstützung bekommst du als Selbstständige nach der Geburt deines Babys?
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Nach der Geburt deines Kindes kannst du als Selbstständige finanzielle und personelle Unterstützung beantragen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Unterstützungsleistungen.
Wochengeld nach der Geburt
Wie auch schon vor der Geburt, kannst du für die Zeit nach der Geburt finanzielle Unterstützung in Form von Wochengeld beantragen. Grundsätzlich bekommst du Wochengeld nur dann, wenn du eine betriebsfremde Hilfe als Entlastung einstellst. Es gibt aber auch Ausnahmen. Mehr dazu liest du hier.
Wenn du nach der Geburt nicht arbeiten willst
Du magst nach der Geburt Zeit für dein Kind haben? Dann hast du zwei Möglichkeiten: Du kannst entweder über einen Betriebshilfeverein eine/n Betriebshelfer:in beantragen oder dein Gewerbe ruhend melden.
1. Betriebshelfer:in
Wenn du nach der Geburt nur für dein Kind da sein willst, dein Geschäft aber trotzdem ohne Unterbrechung weiterlaufen soll, kannst du eine/n Betriebshelfer:in beantragen. In diesem Fall erledigt eine qualifizierte Person unaufschiebbare Aufgaben und führt dein Unternehmen, bis du selbst wieder übernimmst. Mehr dazu liest du hier.
2. Ruhendmeldung des Betriebs
Du kannst deine Selbstständigkeit wegen Mutterschaft unterbrechen und dein Gewerbe ruhend melden. Eine Unterbrechung macht vor allem dann Sinn, wenn Dein Betrieb ausschließlich auf Deiner Tätigkeit beruht. Mehr dazu liest du hier.
Familienbeihilfe
Mit der Geburt deines Kindes hast du in der Regel Anspruch auf einen finanziellen Zuschuss in Form der Familienbeihilfe. Hier liest du, unter welchen Voraussetzungen.
Kinderbetreuungsgeld
Nach der Geburt deines Kindes kannst du Kinderbetreuungsgeld beantragen. Dabei kannst du zwischen zwei Modellen wählen:
- pauschales Kinderbetreuungsgeld (Kinderbetreuungsgeld-Konto)
- einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
Meldepflichten nach der Geburt
Nach der Geburt deines Kindes hast du Meldepflichten. Alle behördlichen Meldepflichten kannst du beim Standesamt erledigen, das für den Geburtsort zuständig ist.
Hier geht es zur Checkliste für behördliche Meldepflichten.
Das Wichtigste in Kürze
- Nach der Geburt bekommst du entweder Wochengeld oder eine/n Betriebshelfer:in.
- Du kannst den Betrieb bis acht Wochen nach der Geburt ruhend melden und bekommst in der Zeit Wochengeld.
- Wenn kein Anspruch auf Wochengeld besteht, kann Kinderbetreuungsgeld ab dem Tag der Entbindung bezogen werden.
- Beim Kinderbetreuungsgeld kannst du zwischen zwei Modellen wählen.
- Behördliche Meldepflichten kannst du gesammelt beim Standesamt erledigen.
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