Betriebshelfer:innen für schwangere Selbstständige
Wenn du deinen Betrieb auch in der Schwangerschaft fortführst, kannst du Unterstützung durch eine/n Betriebshelfer:in beantragen.
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Als Unterstützung im Betrieb kannst du für die Zeit vor und nach der Geburt deines Kindes eine/n Betriebshelfer:in beantragen. Hier erfährst du alles, was du dazu wissen musst.
Ein/e Betriebshelfer:in ist eine qualifizierte Person, die deine Tätigkeiten im Unternehmen für die Zeit des Mutterschaft übernimmt und sicherstellt, dass dein Betrieb ohne Unterbrechung weiterläuft. Die Betriebshelfer:innen werden über Betriebshilfevereine zur Verfügung gestellt und sind für dich kostenlos.
Wann bekomme ich eine/n Betriebshelfer:in?
Selbstständige Schwangere können für insgesamt 16 Wochen eine/n Betriebshelfer:in beantragen: in der Regel acht Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt. Kommt das Kind vor dem voraussichtlichen Geburtstermin zur Welt, verlängert sich dieser Zeitraum nach der Geburt entsprechend. Kommt das Kind nach dem voraussichtlichen Geburtstermin zur Welt, verkürzt er sich.
Betriebshelfer:in bei Gesundheitsgefährdung
Wenn die Ausübung deines Berufs für dich oder dein Baby gesundheitsgefährdend ist, kannst du eine/n Betriebshelfer:in auch schon vor den acht Wochen vor der Geburt beantragen. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn du mit giftigen Chemikalien hantierst oder schwere Sachen heben musst. In jedem Fall musst du ein ärztliches Attest über die Gesundheitsgefährdung vorlegen.
Voraussetzung für eine/n Betriebshelfer:in
Voraussetzung für eine/n Betriebshelfer:in ist, dass du sowohl zum Zeitpunkt der Beantragung als auch während des Einsatzes
- eine aufrechte Gewerbeberechtigung hast und
- bei der SVS pflichtversichert bist.
Antrag auf eine/n Betriebshelfer:in: Frist und Unterlagen
Für eine/n Betriebshelfer:in musst du dich direkt an einen Betriebshilfeverein, die Wirtschaftskammer oder die SVS in deinem Bundesland wenden. Den Antrag solltest du möglichst früh stellen, damit genug Zeit ist, um eine geeignete Hilfe zu finden.
Das musst du im Antrag mitschicken:
- Kopie des Mutter-Kind-Passes (Geburtstermin) oder ärztliche Bestätigung über voraussichtlichen Geburtstermin
- Bei vorzeitiger Beantragung wegen Gesundheitsgefährdung: fachärztliche Bestätigung
- nach der Geburt: Geburtsurkunde und bei Frühgeburt, Mehrlingsgeburt oder Kaiserschnitt eine ärztliche Bestätigung über die Art der Geburt
Wer bezahlt die/den Betriebshelfer:in?
Der Einsatz eines Betriebshelfers oder einer Betriebshelferin ist eine Sachleistung. Damit sind keine Kosten für dich verbunden.
Das Wichtigste in Kürze
- Als schwangere Selbstständige kannst du für insgesamt 16 Wochen eine/n Betriebshelfer:in beantragen, die dich im Betrieb ersetzt.
- Der Einsatz eines Betriebshelfers oder einer Betriebshelferin ist für dich kostenlos.
- Wenn du eine/n Betriebshelfer:in hast, bekommst du kein Wochengeld.
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